Wappen Notthafft Familie Notthafft

Albrecht VI. und Albrecht XI.
die ersten Nothafte als Forstmeister im Egerer Reichsforst

Albrecht VI. Notthafft

Verleihungsurkunde Heinrichs VII.
1310, Juli 28: König Heinrich VII. verleiht Albrecht Nothaft das Forstmeisteramt (Okresni Archiv Cheb U 13)
Abschrift / Übersetzung
Albrecht VI., ein Sohn von Engelhard I. und dessen Ehefrau Katharina von Hohenberg, erscheint erstmals am 17. August 1309 und zwar als Richter zu Waldeck In dieser Funktion schlichtete er an diesem Tag zusammen mit Friedrich v. Weidenberg und Haward von Trautenberg einen Streit zwischen Gebhard von Erlpach und dem Kloster Speinshart.1 Am 28. Juli des folgenden Jahres betraute ihn König Heinrich VII., dem Beispiel seines Vorgängers Albrecht folgend, mit der Aufsicht über seinen Wald um Eger. Mit dem sogenannten Forstmeisteramt war Albrecht VI. eine einflussreiche Stellung anvertraut worden. Mit Unterstützung der in den einzelnen Forstbezirken eingesetzten Förster und Unterförster verwaltete er die ausgedehnten Wälder im Egerland. Der Wald war seinerzeit der wohl wichtigste Rohstofflieferant. Die Häuser waren damals noch vollkommen aus Holz gebaut, die Dächer mit Schindeln gedeckt, und auch viele Gegenstände und Werkzeuge des täglichen Gebrauchs waren aus Holz gefertigt. Das Brennholz sorgte für die zum Überleben im Winter notwendige Wärme und wurde auch zum Kochen benötigt. Zum Verhütten und zur Bearbeitung der aus den wiederum in den Reichsforsten gelegenen Bergwerken geförderten Erzen verarbeitete man ganze Wälder zu Holzkohlen. Nicht zuletzt war der von den Waldbienen gesammelte Honig über lange Zeit der einzige bekannte "Süßstoff" unserer Vorfahren und die "Zeidelweiden" unterlagen dem besonderen Schutz und der strengen Aufsicht des Forstpersonals und des Forstmeisters. Das dem Inhaber dieses Forstmeisteramts auch einträgliche Einnahmen beschieden waren, versteht sich fast von selbst. Darüber hinaus war mit dem Amt eine weitreichende Verfügungsgewalt über "des Reiches Berg und Boden" verbunden; der Einflussbereich der Familie, der sich ursprünglich vor allem im Gebiet nördlich von Eger und in der Gegend um Falkenau konzentrierte, dehnte sich nun weit nach Westen, auf weite Teile der vom Fichtelgebirge umschlossenen Hochfläche aus.2
Die Zeit, in der uns Albrecht VI. Notthafft urkundlich entgegentritt, war überschattet von den Rivalitäten zwischen den Söhnen Herzog Ludwigs des Strengen von Wittelsbach, dem späteren Kaiser Ludwig dem Bayern und seinem älteren Bruder Rudolf. Schon am 4. Juni 1310 waren Albrecht VI. und sein Bruder Engelhard II. Notthafft als Gläubiger des Pfalzgrafen Rudolf aufgetreten. Für eine Schuld von 100 Pfund Silber und als Ersatz für das Dorf Gossenreuth hatte er ihnen das Dorf Luhe verpfändet. Ein knappes Jahr später, am 30. April 1311 entschied Pfalzgraf Rudolf einen Streit zwischen seinem "vicztvm, her Albrecht der Nothaft"
Burglengenfeld - Kartenminiatur
Burglengenfeld - im Spätmittelalter Verwaltungsmittelpunkt der wittelsbachischen Besitzungen nördlich der Donau - auf einer Kartenminiatur um 1600
und Heinrich Wintzer zu Regensburg über einen Weingarten zu Mühlwinzer.4 Am 7. Dezember desselben Jahres verpfändete Mechthild, Pfalzgräfin bei Rhein und Herzogin in Bayern, dem Viztum zu Lengenfeld, Albrecht Notthafft, die Gerichte Weiden und Floß.5 Damit erscheint Albrecht VI. Notthafft in einem weiteren Amt, nämlich dem des herzoglichen Statthalters im kurpfälzischen Amt Burglengenfeld. Als solchen kennt ihn auch Wiguläus Hundt, in dem er zum Jahr 1312 berichtet: "Ich find das diser Herr Albrecht Fraw Mechthild[s], Keyser Ludwigs Mutter, auf Absterben ihres Gemahels Herzog Ludwigs, Vitztum zu Lenngfeld gewesen".6 So nimmt es nicht Wunder, dass er als Inhaber dieses Amtes, in die Streitigkeiten der herzoglichen Brüder hineingezogen wurde. 1302 hatte Herzog Ludwig seinem älteren Bruder die Mitregierung in Oberbayern abgerungen; nach erneuten Auseinandersetzungen überließ ihm Rudolf 1310 das halbe Herzogtum mit Ingolstadt als Regierungssitz. Nach dem Tod Herzog Ottos III. von Niederbayern wurde ihm noch die Vormundschaft über dessen drei Söhne übertragen. Nun kam es zu einer ersten Konfrontation mit dem Habsburger Friedrich dem Schönen von Österreich, dem die niederbayerische Ritterschaft das Land und die Vormundschaft zuspielen wollte. Der Streit entschied sich am 9. November 1313 in der Schlacht bei Gammelsdorf, aus der Ludwig als Sieger hervorging.7 Damit waren die Auseinandersetzungen jedoch nicht vorüber, denn im folgenden Jahr ernannten die Kurfürsten in gespaltener Wahl sowohl Ludwig als auch Friedrich den Schönen von Österreich zum deutschen König. Pfalzgraf Rudolf, mit seinem Bruder noch immer entzweit, gab seine Kurstimme dessen Widersacher.8
Albrecht VI. Nothaft stand in diesen Wirren auf der Seite Pfalzgraf Rudolfs und lieh ihm am 8. Juni 1314, zusammen mit seinem Bruder Engelhard II., 1756 Pfund und 21 Schock Regensburger Pfennige, wofür die Nothafte die Burgen Floß und Parkstein als Pfand erhielten.9
Burg Waldau um 1915
Burg Waldau um 1915 - zu Beginn des 18. Jhd. zur Kirche umgestaltet, diente sie bis 1912 als Gotteshaus
Am 6. Mai 1315 schloss König Ludwig mit seinem Bruder einen Einigungsvertrag, in dem auch bestimmt wurde, das Herrn Albrecht Nothaft die von ihm besessene Burg Waldau, von deren Besitz er in den vorgegangenen Kriegen entsetzt worden war, wieder zurückerhalten solle.10 Nach Dresslin war Albrecht VI. in erster Ehe mit Anna von Waldau verheiratet gewesen und hatte seinen Anteil an Waldau als Heiratsgut erhalten.11 Am 22. Juni des selben Jahres traf König Ludwig mit seinen Vettern, den Herzögen in Bayern, eine Übereinkunft wegen der durch die Schlacht bei Gammelsdorf entstandenen Unkosten, nach der "dem Preisinger und dem Nothaft" die Festen Chrantsperch (Kranzberg bei Freising) und Rosenheim verpfändet wurden.12 1317, am 26. Februar, versöhnten sich Pfalzgraf Rudolf und König Ludwig, "um allen Krieg und Misshellung, die seither zwischen ihnen gewesen" waren. Rudolf verzichtete zugunsten seines Bruders auf die Regierung; beide Teile sollten sieben Vertraute wählen, nach deren Rat dem Pfalzgrafen soviel Güter eingeräumt werden solle, dass er davon ehrlich leben könne. Albrecht Notthafft befand sich unter den Schiedsleuten, die diese Einigung zuwege gebracht hatten.13
Danach erscheint Albrecht Notthafft nicht mehr in den Urkunden. Er soll, nach Dresslins Bericht, in österreichische Kriegsdienste getreten und 1324 in Wien verstorben sein.14 Die geschilderten Ereignisse führten schließlich 1329 zum Hausvertrag von Pavia, den Kaiser Ludwig der Bayer nach seiner Rückkehr aus Italien mit den Nachkommen seines Bruders Rudolf I. schloss; er überließ ihnen die Kurfürstenwürde mit der Rheinpfalz, sowie den später als Oberpfalz bezeichneten Teil des Nordgaus.

Albrecht XI. Notthafft von Thierstein und Weissenstein

Am 7. Mai 1333 erhielt Albrecht XI. Notthafft alle Reichslehen und Lehen des Herzogtums Bayern, die bereits vorher sein Vater innegehabt hatte. Kaiser Ludwig versprach dabei, dass ihm aus den Kriegen, die er mit demselben ausgefochten hatte, kein Schaden erwachsen solle.15
Der Weissenstein um 1873 - aus dem Skizzenbuch der Caroline v. Künsberg
Der Weissenstein um 1873 - aus dem Skizzenbuch der Caroline v. Künsberg
Am 25. Juli 1339 einigte sich Albrecht XI. mit dem Burggrafen Johann von Nürnberg wegen der Burg Weißenstein. Burggraf Johann erlaubte dem Notthafft "die vest Weizzenstein", die in seiner Herrschaft und Gewalt gelegen sei, zu "pawen vnd bezzern" wie er mag. Dafür gelobte ihm Albrecht das Öffnungs- und Gewartungsrecht16 über die Burg, welches jedoch bei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Ludwig und dem Burggrafen keiner Partei gewährt werden sollte.17 Einerseits ist festzustellen, daß sich in dieser Urkunde erstmals ein Sproß der Familie Notthafft nach der Burg Weißenstein - "Albrecht Nothaft von Weizzenstein" - nennt. Andererseits stellt sich die Frage, auf welche Weise der Weißenstein in die Herrschaft und Gewalt des Nürnberger Burggrafen gelangt ist.
Bisher ist angenommen worden, dass dieser Erlaubnis zum pawen vnd bezzern eine Zerstörung des Weißensteins im Krieg Ludwigs des Bayern gegen Friedrich von Österreich vorangegangen war.18 Truppen des Burggrafen Friedrich von Nürnberg sollen es gewesen sein, die den Weißenstein eroberten, wodurch er in die Herrschaft und Gewalt der Zollern gelangte.19 Andererseits hatte sich Landgraf Friedrich II. von Leuchtenberg, als er am 10. Januar 1283 die Burg Waldeck mit allen Zugehörungen an Herzog Ludwig von Bayern veräussert hatte, die sogenannten Mannlehen vorbehalten, weil er die Absicht hatte, diese seinem Onkel, dem Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg zu übertragen. Dies geschah am 2. Juni 1284 und am 7. Juni 1284 belehnte Kaiser Rudolf von Habsburg den Burggrafen Friedrich mit allen Mannlehen, die Landgraf Friedrich II. zu dessen Gunsten aufgegeben hatte.20 So erscheint es durchaus glaubhaft, dass die Zollern auf diese völlig friedlich Weise Herrschaftsrechte über den Weißenstein erlangen konnten. Markgräflich-Brandenburgische Ritterlehengüter finden sich südlich und westlich des Steinwaldes in den Bereichen des kurpfälzischen Amtes Waldeck-Kemnath und des Gemeinschaftsamtes Parkstein-Weiden noch bis zum Ende des Alten Reiches, und zwar in Burggrub, Göppmannsbühl, Haunritz, Kirmsees, Lehen, Neuenreuth und Steinbach, Trautenberg und Wildenreuth.21 Und auch das am nördlichen Fuße des Steinwaldes gelegene Dorf Gefell, heute Bachnest, ein Ortsteil von Hohenhard, war ehedem ein markgräfliches Lehen.22
Bis 1341 waren die bereits 1279 genannten "Wolff von Weissenstein" Mitbesitzer der Burg. Nach Franz v. Notthafft waren die Wolff eines Stammes mit der Familie Notthafft und zweigten von der Regensburger Linie der Familie ab.23 Am 1. Oktober 1341 verkaufte Gebhard der Wolf zu Thumsenreuth sein Drittel am Weißenstein samt dem dazugehörigen Anteil an Frauenreuth, am Dürrenholz sowie ein Drittel an Volckmarsreuth und den zum Weißenstein gehörigen Wäldern um 60 Pfund Heller an Albrecht Notthafft.24 Bereits am 16. Mai desselben Jahres (1341) hatte diesem sein Vetter Eckhart IV. Notthafft die von seinem Vater, Eckhart III. Notthafft von Wildstein, ererbten Lehen zum Preis von 18 Pfund Heller abgetreten. Am 30. Mai 1345 einigte sich Albrecht XI. mit seinem Vetter Conrad von Heilsberg wegen der Lehen, die ihre Vorfahren "miteinander vnd sonderlich" geliehen hatten. Conrad verzichtete zugunsten Albrechts auf die Lehen, "die ich het an dem Weissenstain vnd an den Guten, die er zu dem Weissenstain gekaufft hat", auf alle Lehen die "zwischen der Eger vnd der Röslein" gelegen waren sowie auf alle die Lehen, die Albrecht "von dem Hansen dem Valchnauer vnd von dem Egkhart dem Nothafft von Wildstain gekaufft hat".25 Der Urgroßonkel des genannten Hans II. Notthafft von Falkenau war der mit Landgräfin Eisentraut von Leuchtenberg verheiratet gewesene Albrecht III. Notthafft; mit Hans II. ist die Falkenauer Linie der Familie Notthafft um 1365 ausgestorben. Die erwähnte Erwerbung von Eckhart Notthafft von Wildstein bezieht sich auf die zitierte Urkunde von 1341. Es hat den Anschein, dass das Erbe, welches die Brüder Eckhart III., genannt "Praumazell", Albrecht VI. und Konrad I., sowie Hans II. von Falkenau erhalten hatten, und das nun Albrecht XI. in seinen Händen vereinigt hatte, von Albrecht III. "dictus Grenzelo" und Engelhard I. von Wildstein herstammte, denn er verfügte jetzt nicht allein über die Weißensteiner Lehen, sondern auch über das Hohenberger Erbe im Fichtelgebirge.
Thierstein 1612 - Miniatur aus der Selber Chronik von Mag. Paul Reinel
Thierstein im Jahr 1612, Miniatur aus der Selber Chronik von Mag. Paul Reinel (StadtA. Wunsiedel B 990)
So zeichnete Albrecht XI. Notthafft nicht nur für den Ausbau des Weißensteins verantwortlich; er errichtete auch die Burg Thierstein. Wie bereits oben berichtet, hatte sich der Einflussbereich der Nothafte durch die Übertragung des Forstmeisteramtes im Egerer Reichsforst an Albrecht VI. im Jahr 1310, vom älteren Besitz um Thiersheim aus gesehen, weiter nach Nordwesten ins Egertal und den sogenannten Selber Forst und in südliche Richtung bis zum Kohlwald und Seißner Forst ausgedehnt. Vielleicht hatte schon Albrecht VI. die Errichtung einer neuen Burg als Verwaltungs- und Herrschaftsmittelpunkt im Herzen der von ihm zu verwaltenden Reichsforste im Sinn gehabt. Ausgeführt wurde der Bau unter seinem Sohn Albrecht XI., denn am 16. Juli 1343 verlieh Kaiser Ludwig der Bayer diesem die Burg Thierstein, welche er "auf des Reichß Perg vnd Poden" gebaut hatte. Der Bau der Burg Thierstein hatte zu einer Fehde mit der Stadt Eger geführt, die am 11. Februar 1340 beigelegt wurde. Albrecht XI., der sich hier interessanter Weise "von dem Weizzenstain" nennt, erklärte an diesem Tag seine Bereitschaft, sich in dieser Angelegenheit dem Spruch des Burggrafen von Nürnberg und des Vogtes von Weida zu unterwerfen.26 Im selben Jahr betraute Kaiser Ludwig auch Albrecht XI. Notthafft mit der Aufsicht der Reichswälder um Eger. Daraufhin fühlte sich König Johann von Böhmen, der anfangs ein treuer Parteigänger des Wittelsbachers gewesen war, später aber zu einem erbitterten Widersacher Ludwigs wurde, veranlasst auch die Bürger der Stadt Eger mit dem Forstmeisteramt in dem ihm seit 1322 von Kaiser Ludwig verpfändeten Egerland zu beauftragen. Die daraus entstandenen Spannungen zwischen der Familie Notthafft und der Stadt Eger entluden sich in der Folge in weiteren Fehden, die auch noch von der nächsten Generation ausgetragen wurden.27
Das politische Gewicht Albrechts XI. demonstriert eine Urkunde vom 4. März 1349, in der er als Zeuge eines Ehevertrages zwischen Pfalzgraf Rudolf und dem Römischen König Karl IV. auftrat, nach welchem der Wittelsbacher dem König zu Bacharach seine Tochter Anna zur Ehe versprach.28 Am 26. August 1350 ernannte ihn König Karl IV. zum Egerer Landrichter. Damit war ihm das höchste Amt im Egerland anvertraut worden.
Die Egerer Burg auf einer Postkarte um 1910
Die Egerer Burg auf einer Postkarte um 1910
Der Landrichter war der oberste kaiserliche Beamte im Egerland und der Vorsitzende des aus drei Mitgliedern des Egerer Rats und drei Landadeligen bestehenden kaiserlichen Landgerichts. Von alters her war das auf der Egerer Burg abgehaltene Landgericht das einzige Forum, vor das die Bürger von Eger geladen wurden durften. Der Wirkungskreis dieses Landgerichtes erstreckte sich über das gesamte Egerland. So erscheint Albrecht XI. Notthafft auch vier Mal als Richter im Achtbuch des Egerer Schöffengerichts.29 Kurz vor dem Amtsantritt Albrecht Notthaffts als Egerer Landrichter hatte in Eger ein Judenpogrom stattgefunden. Ein Mönch hatte die Egerer Bürger in einer Passionspredigt aufgestachelt; sie überfielen die Juden, schlugen viele von ihnen tot und vertrieben die anderen. Während das Geld und die Wertgegenstände der Ermordeten und Geflohenen größtenteils eine Beute des Pöbels wurde, kam der Grundbesitz derselben unter den Schutz des neuen Landrichters. Die Häuser der Ermordeten sowie die Kultusgebäude hatte der König - vielleicht anstatt eines baaren Dienstgehaltes - dem Landrichter überlassen; die zurückkehrenden Juden erhielten ihren Grundbesitz wieder zurück. Dies erhellt jene Urkunde vom 10. Oktober 1350, nach welcher Albrecht Nothaft von Thierstein dem Kloster Waldsassen die Dörfer Wiesau, Korntann, Tirschnitz, Fürstenhof und Triebendorf, die er demselben um 500 Pfund Haller abgekauft hatte, mit 100 Pfund Hallern in baar und die restlichen "400 Pfund mit dem Hause, darin zuvor der ältere Jäckel von Altenburg, der Jude, zu Eger gesessen war", bezahlte. Später veräußerte Albrecht XI. auch die "Judenschule und den Judenfreithof" wieder an die zurückkehrenden Flüchtlinge.30 Möglicherweise leitete Albrecht XI. in seiner Funktion als Egerer Landrichter auch eine Strafexpedition gegen die der Raubritterei bezichtigten Besitzer der Luchsburg, die der Sage nach von den Egerern eingenommen und zerstört wurde. Jedenfalls datiert vom 7. April 1352 eine Urkunde, wonach "Albrecht Nothaft von Tyrstein" neben verschiedenen, im Umkreis von Münchberg gelegenen Orten, auch den "Burgstal, genannt der Luchsperg, gelegen bi dem Wunsidel" an die Burggrafen Johann II. und Albrecht den Schönen von Nürnberg verkaufte.31
1 H. Lickleder: Die Urkundenregesten des Prämonstratenserklosters Speinshart 1163-1557, Pressath 1995, Nr. 56.
2 Vgl. Harald Stark: Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken, Bd. 77, Bayreuth 1997
4 Bei Regensburg an der Donau gelegen.
5 Statni ustredni Archiv v Praze, ACK Nr. 67
6 Archiv des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, Urk. 1311.April.30 - W. Hundt: Bayrisch Stammenbuch, Teil II., Ingolstadt 1585, S. 181.
7 Hubensteiner: Bayerische Geschichte, S. 141
8 H. Gradl: Geschichte des Egerlandes bis 1437, Prag 1893, (GdE) S. 146
9 Statni ustredni Archiv v Praze, ACK Nr. 74
10 Hundt II. S. 181; Regesta boica V. 306
11 Dresslin, Stemma Nothafftianum, 1660, fol 73
12 Oefele: Rerum boicarum scriptores, 1763, (Oefele), II. 131; Hundt II. S. 181
13 Regesta Boica, V, S. 349, 352
14 FamG. S. 194; Dresslin fol. 17 überliefert aus "Mortilogium" des Klosters beim Heiligen Kreuz in Wien: Hic sepultus est Dominus Ko de Liechtenberg {forsan ex Alsatis} MCCCXXI. XV. Kalend. April: In eodem Sepulchro Dns. Albertus Dictus Nothafft obiit MCCCXXIIII. IX. Kalend. Junii.
15 BayHStA. Notthafft-Archiv U 38
16 Das Gewarten bestand darin, daß der Burgherr mit seiner Burg einen Landesfürsten im Kriegsfall unterstützen mußte, und zwar mit der eigenen Besatzung. Das Öffnungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, daß der Burgherr in Kriegszeiten eine fremde Besatzung, also eine Mannschaft des betreffenden Landesherrn, mit dem der Vertrag abgeschlossen war, aufzunehmen hatte. (H. Kunstmann: Mensch und Burg, Neustadt/Aisch 1985, S. 172 ff.)
17 StA. Bamberg, Brandenburg-Bayreuth U 197
18 Oder in den späteren Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Ludwig dem Bayern und König Johann von Böhmen - vgl. E. Jäger: Wunsiedel 1163-1560, I. Band einer Geschichte der Burg und Stadt Wunsiedel, Wunsiedel 1987, S. 108
19 Joh. Bapt. Lehner: Den Grenzbach entlang, Krummennaab 1926, S. 133; H. Stark: Burg und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 12; H. Stark: Die Familie Nothaft, in: Der Dohlenturm, Heft 1/1997, S. 6
20 Monumenta Zollerana II, Nr. 284, 285, 286, 288; Wagner a.a.O. S. 61
21 H. Sturm: Kemnath - Landrichteramt Waldeck-Kemnath mit Unteramt Pressath, Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 40, München 1975, S. 92,100,108,118,154 ; H. Sturm: Neustadt an der Waldnaab - Weiden, Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 47, München 1978, S. 149,188,238,267.
22 BayHStA. München, Notthafft-Archiv, Lit. 1314 a
23 FamG. S. 138-143; vgl. H. Stark: Die Wolff von Weißenstein, in: Wir am Steinwald Heft 8/2000, S. 161-165
24 Staatsarchiv Amberg, Beziehungen zu Böhmen, Nr. 1443
25 BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 845: Transsumpt der Urk. von 1341 und 1345 sowie einer vom 19. Okt. 1479 durch den Abt Johann von Speinshart, ausgestellt am 8. März 1538.
26 StadtA. Eger, U 35
27 H. Stark: Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, AO 1997, S. 209 ff.
28 Staatliches Zentralarchiv Prag, ACK U 328
29 Archivum coronae regni Bohemiae II, Nr. 171; K. Siegl: Das Achtbuch des Egerer Schöffengerichts aus der Zeit von 1310-1390, Prag 1901, Nr. 104 - 106, 110; K. Siegl: Die Geschichte der Egerer Burgpflege, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Deutschen in Böhmen, 50. Jg./1912, S. 546 ff.; H. Stark: Burg und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 13.
30 H: Gradl: Geschichte des Egerlandes bis 1437, Prag 1893, S. 201 ff.
31 H. Stark: Burg und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 13 - Bei dem Burgstall Luchsperg handelt es sich um eine damals schon verfallene Burg im Bereich der Luisenburg bei Wunsiedel.

Harald Stark 12/02



Familienmitglieder

Cajetan Anton Notthafft und die Fürstpropstei Berchtesgaden

Albrecht VI. und Albrecht XI., die ersten Nothafte als Forstmeister im Egerer Reichsforst

Caspar III Notthafft v. Wernberg, der Münchener Turnierheld von 1568

Eine Notthafftin als Äbtissin des Klosters Himmelkron

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