Albrecht VI. und Albrecht XI.
die ersten Nothafte als Forstmeister im Egerer Reichsforst
Albrecht VI. Notthafft
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1310, Juli 28: König Heinrich VII. verleiht Albrecht Nothaft das
Forstmeisteramt (Okresni Archiv Cheb U 13)
Abschrift / Übersetzung
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Albrecht VI., ein Sohn von Engelhard I. und dessen Ehefrau Katharina von
Hohenberg, erscheint erstmals am 17. August 1309 und zwar als Richter zu
Waldeck In dieser Funktion schlichtete er an diesem Tag zusammen mit Friedrich
v. Weidenberg und Haward von Trautenberg einen Streit zwischen Gebhard von
Erlpach und dem Kloster Speinshart.1
Am 28. Juli des folgenden Jahres betraute
ihn König Heinrich VII., dem Beispiel seines Vorgängers Albrecht folgend, mit
der Aufsicht über seinen Wald um Eger. Mit dem sogenannten Forstmeisteramt war
Albrecht VI. eine einflussreiche Stellung anvertraut worden. Mit Unterstützung
der in den einzelnen Forstbezirken eingesetzten Förster und Unterförster
verwaltete er die ausgedehnten Wälder im Egerland. Der Wald war seinerzeit der
wohl wichtigste Rohstofflieferant. Die Häuser waren damals noch vollkommen aus
Holz gebaut, die Dächer mit Schindeln gedeckt, und auch viele Gegenstände und
Werkzeuge des täglichen Gebrauchs waren aus Holz gefertigt. Das Brennholz
sorgte für die zum Überleben im Winter notwendige Wärme und wurde auch zum
Kochen benötigt. Zum Verhütten und zur Bearbeitung der aus den wiederum in den
Reichsforsten gelegenen Bergwerken geförderten Erzen verarbeitete man ganze
Wälder zu Holzkohlen. Nicht zuletzt war der von den Waldbienen gesammelte Honig
über lange Zeit der einzige bekannte "Süßstoff" unserer Vorfahren und die
"Zeidelweiden" unterlagen dem besonderen Schutz und der strengen Aufsicht des
Forstpersonals und des Forstmeisters. Das dem Inhaber dieses Forstmeisteramts
auch einträgliche Einnahmen beschieden waren, versteht sich fast von selbst.
Darüber hinaus war mit dem Amt eine weitreichende Verfügungsgewalt über
"des Reiches Berg und Boden"
verbunden; der Einflussbereich der Familie, der sich ursprünglich vor allem im
Gebiet nördlich von Eger und in der Gegend um Falkenau konzentrierte, dehnte
sich nun weit nach Westen, auf weite Teile der vom Fichtelgebirge umschlossenen
Hochfläche aus.2
Die Zeit, in der uns Albrecht VI. Notthafft urkundlich entgegentritt, war
überschattet von den Rivalitäten zwischen den Söhnen Herzog Ludwigs des
Strengen von Wittelsbach, dem späteren Kaiser Ludwig dem Bayern und seinem
älteren Bruder Rudolf. Schon am 4. Juni 1310 waren Albrecht VI. und sein Bruder
Engelhard II. Notthafft als Gläubiger des Pfalzgrafen Rudolf aufgetreten. Für
eine Schuld von 100 Pfund Silber und als Ersatz für das Dorf Gossenreuth hatte
er ihnen das Dorf Luhe verpfändet. Ein knappes Jahr später, am 30. April 1311
entschied Pfalzgraf Rudolf einen Streit zwischen seinem
"vicztvm, her Albrecht der Nothaft"
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Burglengenfeld - im Spätmittelalter Verwaltungsmittelpunkt der
wittelsbachischen Besitzungen nördlich der Donau - auf einer Kartenminiatur um
1600
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und Heinrich Wintzer zu Regensburg über einen Weingarten zu Mühlwinzer.4
Am 7.
Dezember desselben Jahres verpfändete Mechthild, Pfalzgräfin bei Rhein und
Herzogin in Bayern, dem Viztum zu Lengenfeld, Albrecht Notthafft, die Gerichte
Weiden und Floß.5
Damit erscheint Albrecht VI. Notthafft in einem weiteren Amt,
nämlich dem des herzoglichen Statthalters im kurpfälzischen Amt Burglengenfeld.
Als solchen kennt ihn auch Wiguläus Hundt, in dem er zum Jahr 1312 berichtet:
"Ich find das diser Herr Albrecht Fraw Mechthild[s], Keyser Ludwigs Mutter, auf
Absterben ihres Gemahels Herzog Ludwigs, Vitztum zu Lenngfeld gewesen".6
So nimmt es nicht Wunder, dass er als Inhaber dieses Amtes, in die
Streitigkeiten der herzoglichen Brüder hineingezogen wurde. 1302 hatte Herzog
Ludwig seinem älteren Bruder die Mitregierung in Oberbayern abgerungen; nach
erneuten Auseinandersetzungen überließ ihm Rudolf 1310 das halbe Herzogtum mit
Ingolstadt als Regierungssitz. Nach dem Tod Herzog Ottos III. von Niederbayern
wurde ihm noch die Vormundschaft über dessen drei Söhne übertragen. Nun kam es
zu einer ersten Konfrontation mit dem Habsburger Friedrich dem Schönen von
Österreich, dem die niederbayerische Ritterschaft das Land und die
Vormundschaft zuspielen wollte. Der Streit entschied sich am 9. November 1313
in der Schlacht bei Gammelsdorf, aus der Ludwig als Sieger hervorging.7
Damit
waren die Auseinandersetzungen jedoch nicht vorüber, denn im folgenden Jahr
ernannten die Kurfürsten in gespaltener Wahl sowohl Ludwig als auch Friedrich
den Schönen von Österreich zum deutschen König. Pfalzgraf Rudolf, mit seinem
Bruder noch immer entzweit, gab seine Kurstimme dessen Widersacher.8
Albrecht VI. Nothaft stand in diesen Wirren auf der Seite Pfalzgraf Rudolfs und
lieh ihm am 8. Juni 1314, zusammen mit seinem Bruder Engelhard II., 1756 Pfund
und 21 Schock Regensburger Pfennige, wofür die Nothafte die Burgen Floß und
Parkstein als Pfand erhielten.9
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Burg Waldau um 1915 - zu Beginn des 18. Jhd. zur Kirche umgestaltet, diente sie
bis 1912 als Gotteshaus
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Am 6. Mai 1315 schloss König Ludwig mit seinem
Bruder einen Einigungsvertrag, in dem auch bestimmt wurde, das Herrn Albrecht
Nothaft die von ihm besessene Burg Waldau, von deren Besitz er in den
vorgegangenen Kriegen entsetzt worden war, wieder zurückerhalten solle.10
Nach
Dresslin war Albrecht VI. in erster Ehe mit Anna von Waldau verheiratet gewesen
und hatte seinen Anteil an Waldau als Heiratsgut erhalten.11
Am 22. Juni des
selben Jahres traf König Ludwig mit seinen Vettern, den Herzögen in Bayern,
eine Übereinkunft wegen der durch die Schlacht bei Gammelsdorf entstandenen
Unkosten, nach der
"dem Preisinger und dem Nothaft"
die Festen
Chrantsperch
(Kranzberg bei Freising) und Rosenheim verpfändet wurden.12
1317, am 26. Februar,
versöhnten sich Pfalzgraf Rudolf und König Ludwig,
"um allen Krieg und Misshellung, die seither zwischen ihnen gewesen"
waren. Rudolf verzichtete zugunsten seines Bruders auf die Regierung; beide
Teile sollten sieben Vertraute wählen, nach deren Rat dem Pfalzgrafen soviel
Güter eingeräumt werden solle, dass er davon ehrlich leben könne. Albrecht
Notthafft befand sich unter den Schiedsleuten, die diese Einigung zuwege
gebracht hatten.13
Danach erscheint Albrecht Notthafft nicht mehr in den Urkunden. Er soll, nach
Dresslins Bericht, in österreichische Kriegsdienste getreten und 1324 in Wien
verstorben sein.14
Die geschilderten Ereignisse führten schließlich 1329 zum
Hausvertrag von Pavia, den Kaiser Ludwig der Bayer nach seiner Rückkehr aus
Italien mit den Nachkommen seines Bruders Rudolf I. schloss; er überließ ihnen
die Kurfürstenwürde mit der Rheinpfalz, sowie den später als Oberpfalz
bezeichneten Teil des Nordgaus.
Albrecht XI. Notthafft von Thierstein und Weissenstein
Am 7. Mai 1333 erhielt Albrecht XI. Notthafft alle Reichslehen und Lehen des
Herzogtums Bayern, die bereits vorher sein Vater innegehabt hatte. Kaiser
Ludwig versprach dabei, dass ihm aus den Kriegen, die er mit demselben
ausgefochten hatte, kein Schaden erwachsen solle.15
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Der Weissenstein um 1873 - aus dem Skizzenbuch der Caroline v. Künsberg
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Am 25. Juli 1339 einigte sich
Albrecht XI. mit dem Burggrafen Johann von Nürnberg wegen der Burg Weißenstein.
Burggraf Johann erlaubte dem Notthafft
"die vest Weizzenstein",
die in seiner Herrschaft und Gewalt gelegen sei, zu
"pawen vnd bezzern"
wie er mag. Dafür gelobte ihm Albrecht das Öffnungs- und Gewartungsrecht16
über
die Burg, welches jedoch bei kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Kaiser
Ludwig und dem Burggrafen keiner Partei gewährt werden sollte.17
Einerseits ist
festzustellen, daß sich in dieser Urkunde erstmals ein Sproß der Familie
Notthafft nach der Burg Weißenstein -
"Albrecht Nothaft von Weizzenstein"
- nennt. Andererseits stellt sich die Frage, auf welche Weise der Weißenstein
in die Herrschaft und Gewalt des Nürnberger Burggrafen gelangt ist.
Bisher ist angenommen worden, dass dieser Erlaubnis zum
pawen vnd bezzern
eine Zerstörung des Weißensteins im Krieg Ludwigs des Bayern gegen Friedrich
von Österreich vorangegangen war.18
Truppen des Burggrafen Friedrich von Nürnberg
sollen es gewesen sein, die den Weißenstein eroberten, wodurch er in die
Herrschaft und Gewalt der Zollern gelangte.19
Andererseits hatte sich Landgraf
Friedrich II. von Leuchtenberg, als er am 10. Januar 1283 die Burg Waldeck mit
allen Zugehörungen an Herzog Ludwig von Bayern veräussert hatte, die
sogenannten Mannlehen vorbehalten, weil er die Absicht hatte, diese seinem
Onkel, dem Burggrafen Friedrich III. von Nürnberg zu übertragen. Dies geschah
am 2. Juni 1284 und am 7. Juni 1284 belehnte Kaiser Rudolf von Habsburg den
Burggrafen Friedrich mit allen Mannlehen, die Landgraf Friedrich II. zu dessen
Gunsten aufgegeben hatte.20
So erscheint es durchaus glaubhaft, dass die Zollern
auf diese völlig friedlich Weise Herrschaftsrechte über den Weißenstein
erlangen konnten. Markgräflich-Brandenburgische Ritterlehengüter finden sich
südlich und westlich des Steinwaldes in den Bereichen des kurpfälzischen Amtes
Waldeck-Kemnath und des Gemeinschaftsamtes Parkstein-Weiden noch bis zum Ende
des Alten Reiches, und zwar in Burggrub, Göppmannsbühl, Haunritz, Kirmsees,
Lehen, Neuenreuth und Steinbach, Trautenberg und Wildenreuth.21
Und auch das am
nördlichen Fuße des Steinwaldes gelegene Dorf Gefell, heute
Bachnest,
ein Ortsteil von Hohenhard, war ehedem ein markgräfliches Lehen.22
Bis 1341 waren die bereits 1279 genannten
"Wolff von Weissenstein"
Mitbesitzer der Burg. Nach Franz v. Notthafft waren die Wolff eines Stammes mit
der Familie Notthafft und zweigten von der Regensburger Linie der Familie ab.23
Am 1. Oktober 1341 verkaufte Gebhard der Wolf zu Thumsenreuth sein Drittel am
Weißenstein samt dem dazugehörigen Anteil an Frauenreuth, am Dürrenholz sowie
ein Drittel an
Volckmarsreuth
und den zum Weißenstein gehörigen Wäldern um 60 Pfund Heller an Albrecht
Notthafft.24
Bereits am 16. Mai desselben Jahres (1341) hatte diesem sein Vetter
Eckhart IV. Notthafft die von seinem Vater, Eckhart III. Notthafft von
Wildstein, ererbten Lehen zum Preis von 18 Pfund Heller abgetreten. Am 30. Mai
1345 einigte sich Albrecht XI. mit seinem Vetter Conrad von Heilsberg wegen der
Lehen, die ihre Vorfahren
"miteinander vnd sonderlich"
geliehen hatten. Conrad verzichtete zugunsten Albrechts auf die Lehen,
"die ich het an dem Weissenstain vnd an den Guten, die er zu dem Weissenstain
gekaufft hat",
auf alle Lehen die
"zwischen der Eger vnd der Röslein"
gelegen waren sowie auf alle die Lehen, die Albrecht
"von dem Hansen dem Valchnauer vnd von dem Egkhart dem Nothafft von Wildstain
gekaufft hat".25
Der Urgroßonkel des genannten Hans II. Notthafft von Falkenau war der mit
Landgräfin Eisentraut von Leuchtenberg verheiratet gewesene Albrecht III.
Notthafft; mit Hans II. ist die Falkenauer Linie der Familie Notthafft um 1365
ausgestorben. Die erwähnte Erwerbung von Eckhart Notthafft von Wildstein
bezieht sich auf die zitierte Urkunde von 1341. Es hat den Anschein, dass das
Erbe, welches die Brüder Eckhart III., genannt
"Praumazell",
Albrecht VI. und Konrad I., sowie Hans II. von Falkenau erhalten hatten, und
das nun Albrecht XI. in seinen Händen vereinigt hatte, von Albrecht III.
"dictus Grenzelo"
und Engelhard I. von Wildstein herstammte, denn er verfügte jetzt nicht allein
über die Weißensteiner Lehen, sondern auch über das Hohenberger Erbe im
Fichtelgebirge.
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Thierstein im Jahr 1612, Miniatur aus der Selber Chronik von Mag. Paul Reinel
(StadtA. Wunsiedel B 990)
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So zeichnete Albrecht XI. Notthafft nicht nur für den Ausbau des Weißensteins
verantwortlich; er errichtete auch die Burg Thierstein. Wie bereits oben
berichtet, hatte sich der Einflussbereich der Nothafte durch die Übertragung
des Forstmeisteramtes im Egerer Reichsforst an Albrecht VI. im Jahr 1310, vom
älteren Besitz um Thiersheim aus gesehen, weiter nach Nordwesten ins Egertal
und den sogenannten Selber Forst und in südliche Richtung bis zum Kohlwald und
Seißner Forst ausgedehnt. Vielleicht hatte schon Albrecht VI. die Errichtung
einer neuen Burg als Verwaltungs- und Herrschaftsmittelpunkt im Herzen der von
ihm zu verwaltenden Reichsforste im Sinn gehabt. Ausgeführt wurde der Bau unter
seinem Sohn Albrecht XI., denn am 16. Juli 1343 verlieh Kaiser Ludwig der Bayer
diesem die Burg Thierstein, welche er
"auf des Reichß Perg vnd Poden"
gebaut hatte. Der Bau der Burg Thierstein hatte zu einer Fehde mit der Stadt
Eger geführt, die am 11. Februar 1340 beigelegt wurde. Albrecht XI., der sich
hier interessanter Weise
"von dem Weizzenstain"
nennt, erklärte an diesem Tag seine Bereitschaft, sich in dieser Angelegenheit
dem Spruch des Burggrafen von Nürnberg und des Vogtes von Weida zu unterwerfen.26
Im selben Jahr betraute Kaiser Ludwig auch Albrecht XI. Notthafft mit der
Aufsicht der Reichswälder um Eger. Daraufhin fühlte sich König Johann von
Böhmen, der anfangs ein treuer Parteigänger des Wittelsbachers gewesen war,
später aber zu einem erbitterten Widersacher Ludwigs wurde, veranlasst auch die
Bürger der Stadt Eger mit dem Forstmeisteramt in dem ihm seit 1322 von Kaiser
Ludwig verpfändeten Egerland zu beauftragen. Die daraus entstandenen Spannungen
zwischen der Familie Notthafft und der Stadt Eger entluden sich in der Folge in
weiteren Fehden, die auch noch von der nächsten Generation ausgetragen wurden.27
Das politische Gewicht Albrechts XI. demonstriert eine Urkunde vom 4. März
1349, in der er als Zeuge eines Ehevertrages zwischen Pfalzgraf Rudolf und dem
Römischen König Karl IV. auftrat, nach welchem der Wittelsbacher dem König zu
Bacharach seine Tochter Anna zur Ehe versprach.28
Am 26. August 1350 ernannte ihn
König Karl IV. zum Egerer Landrichter. Damit war ihm das höchste Amt im
Egerland anvertraut worden.
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Die Egerer Burg auf einer Postkarte um 1910
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Der Landrichter war der oberste kaiserliche Beamte
im Egerland und der Vorsitzende des aus drei Mitgliedern des Egerer Rats und
drei Landadeligen bestehenden kaiserlichen Landgerichts. Von alters her war das
auf der Egerer Burg abgehaltene Landgericht das einzige Forum, vor das die
Bürger von Eger geladen wurden durften. Der Wirkungskreis dieses Landgerichtes
erstreckte sich über das gesamte Egerland. So erscheint Albrecht XI. Notthafft
auch vier Mal als Richter im Achtbuch des Egerer Schöffengerichts.29
Kurz vor dem
Amtsantritt Albrecht Notthaffts als Egerer Landrichter hatte in Eger ein
Judenpogrom stattgefunden. Ein Mönch hatte die Egerer Bürger in einer
Passionspredigt aufgestachelt; sie überfielen die Juden, schlugen viele von
ihnen tot und vertrieben die anderen. Während das Geld und die Wertgegenstände
der Ermordeten und Geflohenen größtenteils eine Beute des Pöbels wurde, kam der
Grundbesitz derselben unter den Schutz des neuen Landrichters. Die Häuser der
Ermordeten sowie die Kultusgebäude hatte der König - vielleicht anstatt eines
baaren Dienstgehaltes - dem Landrichter überlassen; die zurückkehrenden Juden
erhielten ihren Grundbesitz wieder zurück. Dies erhellt jene Urkunde vom 10.
Oktober 1350, nach welcher Albrecht Nothaft von Thierstein dem Kloster
Waldsassen die Dörfer Wiesau, Korntann, Tirschnitz, Fürstenhof und Triebendorf,
die er demselben um 500 Pfund Haller abgekauft hatte, mit 100 Pfund Hallern in
baar und die restlichen
"400 Pfund mit dem Hause, darin zuvor der ältere Jäckel von Altenburg, der
Jude, zu Eger gesessen war",
bezahlte. Später veräußerte Albrecht XI. auch die
"Judenschule und den Judenfreithof"
wieder an die zurückkehrenden Flüchtlinge.30
Möglicherweise leitete Albrecht XI.
in seiner Funktion als Egerer Landrichter auch eine Strafexpedition gegen die
der Raubritterei bezichtigten Besitzer der Luchsburg, die der Sage nach von den
Egerern eingenommen und zerstört wurde. Jedenfalls datiert vom 7. April 1352
eine Urkunde, wonach
"Albrecht Nothaft von Tyrstein"
neben verschiedenen, im Umkreis von Münchberg gelegenen Orten, auch den
"Burgstal, genannt der Luchsperg, gelegen bi dem Wunsidel"
an die Burggrafen Johann II. und Albrecht den Schönen von Nürnberg verkaufte.31
|
1
|
H. Lickleder: Die Urkundenregesten des Prämonstratenserklosters Speinshart
1163-1557, Pressath 1995, Nr. 56.
|
2
|
Vgl. Harald Stark: Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, in:
Archiv für Geschichte von Oberfranken, Bd. 77, Bayreuth 1997
|
4
|
Bei Regensburg an der Donau gelegen.
|
5
|
Statni ustredni Archiv v Praze, ACK Nr. 67
|
6
|
Archiv des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, Urk. 1311.April.30 - W.
Hundt: Bayrisch Stammenbuch, Teil II., Ingolstadt 1585, S. 181.
|
7
|
Hubensteiner: Bayerische Geschichte, S. 141
|
8
|
H. Gradl: Geschichte des Egerlandes bis 1437, Prag 1893, (GdE) S. 146
|
9
|
Statni ustredni Archiv v Praze, ACK Nr. 74
|
10
|
Hundt II. S. 181; Regesta boica V. 306
|
11
|
Dresslin, Stemma Nothafftianum, 1660, fol 73
|
12
|
Oefele: Rerum boicarum scriptores, 1763, (Oefele), II. 131; Hundt II. S. 181
|
13
|
Regesta Boica, V, S. 349, 352
|
14
|
FamG. S. 194; Dresslin fol. 17 überliefert aus "Mortilogium" des Klosters beim
Heiligen Kreuz in Wien: Hic sepultus est Dominus Ko de Liechtenberg {forsan ex
Alsatis} MCCCXXI. XV. Kalend. April: In eodem Sepulchro Dns. Albertus Dictus
Nothafft obiit MCCCXXIIII. IX. Kalend. Junii.
|
15
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BayHStA. Notthafft-Archiv U 38
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16
|
Das Gewarten bestand darin, daß der Burgherr mit seiner Burg einen
Landesfürsten im Kriegsfall unterstützen mußte, und zwar mit der eigenen
Besatzung. Das Öffnungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, daß der Burgherr in
Kriegszeiten eine fremde Besatzung, also eine Mannschaft des betreffenden
Landesherrn, mit dem der Vertrag abgeschlossen war, aufzunehmen hatte. (H.
Kunstmann: Mensch und Burg, Neustadt/Aisch 1985, S. 172 ff.)
|
17
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StA. Bamberg, Brandenburg-Bayreuth U 197
|
18
|
Oder in den späteren Auseinandersetzungen zwischen Kaiser Ludwig dem Bayern
und König Johann von Böhmen - vgl. E. Jäger: Wunsiedel 1163-1560, I. Band einer
Geschichte der Burg und Stadt Wunsiedel, Wunsiedel 1987, S. 108
|
19
|
Joh. Bapt. Lehner: Den Grenzbach entlang, Krummennaab 1926, S. 133; H. Stark:
Burg und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 12; H. Stark: Die Familie Nothaft, in:
Der Dohlenturm, Heft 1/1997, S. 6
|
20
|
Monumenta Zollerana II, Nr. 284, 285, 286, 288; Wagner a.a.O. S. 61
|
21
|
H. Sturm: Kemnath - Landrichteramt Waldeck-Kemnath mit Unteramt Pressath,
Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 40, München 1975, S.
92,100,108,118,154 ; H. Sturm: Neustadt an der Waldnaab - Weiden, Historischer
Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 47, München 1978, S. 149,188,238,267.
|
22
|
BayHStA. München, Notthafft-Archiv, Lit. 1314 a
|
23
|
FamG. S. 138-143; vgl. H. Stark: Die Wolff von Weißenstein, in: Wir am
Steinwald Heft 8/2000, S. 161-165
|
24
|
Staatsarchiv Amberg, Beziehungen zu Böhmen, Nr. 1443
|
25
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BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 845: Transsumpt der Urk. von 1341 und
1345 sowie einer vom 19. Okt. 1479 durch den Abt Johann von Speinshart,
ausgestellt am 8. März 1538.
|
26
|
StadtA. Eger, U 35
|
27
|
H. Stark: Die adeligen Forstmeister im Egerer Reichsforst, AO 1997, S. 209 ff.
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28
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Staatliches Zentralarchiv Prag, ACK U 328
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29
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Archivum coronae regni Bohemiae II, Nr. 171; K. Siegl: Das Achtbuch des Egerer
Schöffengerichts aus der Zeit von 1310-1390, Prag 1901, Nr. 104 - 106, 110; K.
Siegl: Die Geschichte der Egerer Burgpflege, in: Mitteilungen des Vereins für
Geschichte der Deutschen in Böhmen, 50. Jg./1912, S. 546 ff.; H. Stark: Burg
und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 13.
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30
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H: Gradl: Geschichte des Egerlandes bis 1437, Prag 1893, S. 201 ff.
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31
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H. Stark: Burg und Amt Thierstein, Selb 1993, S. 13 - Bei dem Burgstall
Luchsperg handelt es sich um eine damals schon verfallene Burg im Bereich der
Luisenburg bei Wunsiedel.
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Harald Stark 12/02
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