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Prunkstücke der Notthafft-Ausstellung

[16] Das Testament Heinrichs des Reichen

Epitaph für Hans V. Notthafft - Weißensteiner Altarbild
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Der um 1370 geborene Heinrich V. Notthafft von Wernberg zählt zu den wichtigsten Vertretern seiner Familie. Er begann seine politische Karriere 1408 als Bürgermeister der Stadt Regensburg, wurde aber schon ein Jahr darauf von Herzog Johann III. von Straubing zum Vitztum, also zum Stellvertreter und Statthalter des ausschließlich in Holland residierenden Herzogs in dessen niederbayerischem Landesteil ernannt. In diesem Amt machte sich Heinrich bald so verdient, dass ihn Herzog Johann in die Niederlande rief und ihn dort zum "Grandtresorier" - sozusagen zum Finanzminister - und Siegelbewahrer in Hennegau, Holland und Seeland machte. Mit der politischen Macht Heinrichs stieg auch dessen finanzielle Potenz. Er erwarb reiche Güter in der Oberpfalz und in Niederbayern und fast alle namhaften Besitztümer, die sich später in den Händen der Wernberger Linie der Familie Notthafft finden, gingen auf seine Erwerbungen zurück.
Heinrichs umfangreicher Besitz spiegelt sich vor allem in seinem Testament (Katalog-Nummer 1.10) wieder. Die am 23. Januar 1440 ausgefertigte Pergamenturkunde ist mit seinem und den Wachssiegeln seiner drei Söhne besiegelt. Sein ältester Sohn Heimeran II. erhielt - und hier sollen nur die wichtigsten Besitzungen genannt werden - das Schloss Wernberg, Schloss und Stadt Vilseck sowie Heimhof. Für Heinrich VI. bestimmte der Vater das Schloß Aholming, das Schloß Eckmühl und das Schloss Lutzmannstein. Albrecht XV. schließlich erhielt das Schloss Runding samt den Gütern im Falkensteiner Gericht, das Schloss Traubling, die Herrschaft Aufhausen mit Petzkofen, Hinckofen, Semkofen und Mangolting zugeteilt. Auf die Herrschaft Wörth an der Donau, das Schloss Trefflstein, das Schloss Haichenbach und andere Güter versicherte er das Heiratsgut seiner zweiten Gemahlin Anna Ecker, geb. von Puchberg. Nach deren Tod sollten die Söhne daraus eine ewige Messe und einen Jahrtag im Karmeliterkloster in Straubing stiften.
Das Testament Heinrichs des Reichen galt später als Stiftungsurkunde des älteren notthafftischen Familienfideikommiss, weil darin festgelegt war, dass die Nachkommen von Heinrichs Söhnen untereinander erbberechtigt sein sollten und jedes Gut, bevor es öffentlich zum Verkauf angeboten wurde, erst den anderen Familienangehörigen zum Kauf angetragen werden musste. Überhaupt wollte Heinrich Notthafft einen Güterverkauf nur an verwandte Familien zulassen.

 Eine Abschrift des Testaments im Archiv
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