Thann
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Aufgrund der Vielzahl der Orte mit gleichem Namen in der näheren Umgebung ist
es schwierig den Stammsitz der seit dem 13. Jahrhundert auftretenden
verschiedentlich in Urkundenzeugenlisten auftretenden Herren von Tann zu
identifizieren. Erst der 1301 als Zeuge für eine Güterübertragung des
vdgerus de Wartperch
zugunsten des Klosters Schönthal auftretende
Chunrad de Tann,
ist möglicherweise mit unserem Thann in Verbindung zu bringen, da in der selben
Urkunde Zeugen aus den Orten Hillstett, Dieterskirchen und Meischendorf
auftreten. Der erste sichere Nachweis von Thann fällt ins Jahr 1337. In diesem
Jahr veräusserte
Weichman der Hulsteter
zwei Lehen in Hainreichskirchen1 an das Kloster Schönthal. Als Bürge des
betreffenden Kaufs stellte sich unter anderem
Chunrat der Hulsteter von Tann
zur Verfügung.2 Im späten 14. Jahrhundert kam auch Thann in den Besitz der
Gruber von Hillstett. Durch die Heirat mit Barbara, der Tochter Ludwig Grubers
von Hillstett, kam Thann 1474 an Achatz I. Notthafft v. Bodenstein.3 Dessen Sohn
Achatz II. zu Thann und Hillstetten lag 1517 in Streit mit dem Pentinger
Pfarrer Erhard Klörl, wegen der seelsorgerischen Betreuung seiner Untertanen.
In einem Vertrag wurde vereinbart, dass der Pfarrer zu Penting in St. Leonhard
jährlich am 4. Dezember einen Gottesdienst, in der Fastenzeit eine
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Epitaph für Achatz II. Notthafft v. Weißenstein (+ 1560) und dessen Ehefrau
Anna, geb. v. Losnitz (+ 1566) in der Kirche zu Seebarn
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Christenlehre und am Dienstag in der Karwoche eine Beichtgelegenheit abhalten
müsse. Dafür sei dem Pfarrer pro Haus 1 Metzen Hafer zu liefern; wer allerdings
in Penting zur Beichte gehe, war von dieser Abgabe befreit. Die Versehgänge für
Thann, St. Leonhard und Hillstett wurden den Pfarrern von Rötz oder Seebarn
aufgebürdet.4 1545 verkaufte der Thanner Schlossherr nach längeren
Auseinandersetzungen, gemeinsam mit seinem Bruder Engelhard, seine Rechte an
den Senioratslehen der Familie im Eger- und Elbogener Land an Hans V. Notthafft
von Weissenstein.5 Achatz II. starb am 24. Februar 1560; sein auf Holz gemaltes
Epitaph befindet sich noch in der Kirche zu Seebarn.
Nun fielen Thann und Hillstett an dessen Sohn Wolfgang Notthafft von
Weissenstein. Nach dessen wahrscheinlich 1589 erfolgtem Ableben wählte seine
Ehefrau Anna, geb. Püchler von Weideneck, Thann zu ihrem Witwensitz. Am 20.
November 1609 veräusserte sie das Gut an Hanns Sigmund Portner. Im Zuge der
Gegenreformation wurde der lutherische Portner zur Auswanderung gezwungen; er
emigrierte in die Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach. Nach Hanns Sigmund
Portners Tod trat sein Nachfolger Heinrich Sigmund Portner ein schweres Erbe
an: Von den zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges in Thann vorhandenen 16
Anwesen, waren 1661 nur 11 übrig geblieben. Die übrigen fünf waren
„abgebrent, öedt und in grundt gangen“.
Von dessen Schwester Barbara Cäcilia Portnerin kam das Landsassengut Thann 1665
für 2100 Gulden an Adam Lochner. Dieser legte zwar die Landsassenpflicht ab,
doch da er einer bürgerlichen Familie entstammte, blieb ihm die 1666 geforderte
Jurisdiktion über seine einschichtigen Güter vorenthalten. In der Folge blieb
das Landsassengut in bürgerlichem Besitz, bis es 1789 für 14.800 Gulden durch
Joseph Ferdinand Voith von Voithenberg erworben wurde. Gegen diesen Kauf
protestierte jedoch der Schwarzenfelder Tafernwirt Johann Michael Gillitzer.
Das Landsassengut Thann, welches Voith von Franz Bernhard Fleischmann erworben
habe, stamme, so argumentierte Gillitzer, von den Großeltern seiner Kinder, für
die es seiner Ansicht nach nützlich sei, wenn er es nicht in fremde Hände
kommen lasse, weswegen er von seinem gesetzlichen Einstandsrecht gebrauch
mache. Nach längerem Hin und Her entschied die kurfürstliche Regierung in
Amberg die Angelegenheit zu gunsten Gillitzers, der im Winter 1793 gegen
Rückerstattung des Kaufbetrags und eine Unkostenentschädigung das Gut übernahm.
Damit war jedoch nicht die Erteilung der Landsassenfreiheit für Gillitzer
verbunden. Dazu war ein landesherrliches Spezialdekret notwendig, welches
Gillitzer nicht vorweisen konnte. Allerdings bestand die Möglichkeit die
Landsassenfreiheit durch die Bezahlung eines Abtrags in Höhe von 2 % der
Gesamtkaufsumme zu erwerben. Aus diesem Grund forderte man Gillitzer im
September 1794 zur sofortigen Entrichtung des Landsassenabtrags auf. Dieser kam
dem Befehl jedoch erst am 2. Dezember 1795 nach. So konnte er am 8. Januar 1796
endlich die Landsassenpflicht ablegen.6 1809 heisst es bei Destouches:
„Than (Landgericht Neunburg), eine kleine Stunde von der Stadt Rötz entfernt,
jenseits der Schwarzach bey Hillstett. Es gehört dem Herrn Girlitzer. In 21
Häusern wohnen 121 Seelen. Es enthält an Grundbesitzungen 133 Tagwerk Aecker,
62 Tagwerk Wiesen, 201 Tagwerk Waldung und 2 Tagwerk Weyher. 2 Pferde, 28
Ochsen, 41 Kühe, 20 Rinder und 33 Schafe füllen die Ställe. Es ist auf 2 8/16
Höfe angegeben.“
Bald darauf erwarb Sebastian Wenzel Freiherr v. Schrenk-Notzing, der auch das
benachbarte Hillstett besass, das Gut Thann. Er liess dasselbe durch Verwalter
bewirtschaften. Schliesslich wurde der Besitz jedoch zerschlagen und auch das
alte Schlossgebäude kam in bäuerliche Hände. Um 1875 wurde dasselbe
abgebrochen; das dabei gewonnene Steinmaterial soll zum Bau der Wutzschleife im
Schwarzachtal verwendet worden sein.7
Harald Stark 01/04
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1
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Heinrichskirchen, Stadt Rötz
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2
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Wilhelm Nutzinger: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 52:
Neunburg vorm Wald, München 1982, S. 210-215
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3
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Achatz Notthafft v. Weissenstein, Wolf Freymann: Chronik der Nothafften vom
Weissenstein und Bodenstein, Manuskript von 1628, fol. 99' f.
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4
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Wolfgang Bauer: Geschichtliches au der Pfarrei Penting, in: Festschrift FFW
Penting, 1982
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5
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Harald Stark: Die Stammlehen der Familie Nothaft im Egerland, AO 1995, S. 54
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6
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Wilhelm Nutzinger: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 52:
Neunburg vorm Wald, München 1982, S. 210-215
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7
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Kalender für katholische Christen 1905, S. 85
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