Aholming - Isarau
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Zwischen Plattling und Osterhofen, im Landkreis Deggendorf, finden sich beim
Kirchdorf Aholming die letzten Reste des Schlosses Isarau, das einst den
Mittelpunkt eines größeren Güterkomplexes der Familie Notthafft bildete. Seit
dem 13. Jahrhundert saßen hier, an der westlichen Grenze des Hochstiftes
Passau, die Herren von
Ahalming,
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Aholming - Ansichtskarte von 1901
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die zwar ursprünglich als Passauer Ministerialen zu gelten haben, später aber
hauptsächlich als Zeugen der Grafen von Bogen auftreten. Der letzte Sproß aus
diesem Geschlecht, Heinrich von Aholming, des Ortleins Sohn, erscheint
letztmalig 1312 in einer Aldersbacher Urkunde.
Schon frühzeitig hatte das Hochstift Passau in Aholming eine Hofmark gebildet.
Nach einem Urbar aus dem 13. Jahrhundert besaß das Hochstift
„in hofmarchia Ahalminge“
15 Mansen und 1 Hube, und auch das Domkapitel Passau, dem die Pfarrei Aholming
inkorporiert war und dem auch die Zehnten zustanden, war im Ort begütert. Um
die Mitte des 13. Jahrhunderts kam die Vogtei über den Besitz des Domkapitels
und des Klosters St. Nikola, das ebenfalls Güter in Aholming besaß, in die
Hände der Wittelsbacher. Im 2. Herzogsurbar (um 1280) erscheinen die Vogteien
Aholming und Penzling bereits unter dem Gericht Hengersberg. Unabhängig von der
Vogtei und den Passauer Kirchengütern existierten noch die Veste Aholming und
verschiedene Eigengüter, die nach dem Aussterben der Aholminger an verwandte
Adelsgeschlechter, vor allem die Chamerauer, fielen; 1361 findet sich Aholming
im Besitz des Straubinger Vitztums Ulrich Chamerauer zum Haidstein. 1393
errichtete Friedrich Chamerauer zusammen mit seinen Söhnen Peter d.Ä. und
Ulrich eine Vikarie an der Kapelle St. Ulrich in der Veste Isarau bei Aholming.1
1403 verheiratete Albrecht XIV. Notthafft v. Wernberg seine Tochter Barbara mit
Peter d.J. von Chamerau, einem Sohn des 1393 in Erscheinung getretenen Peters
d.Ä. Da die Braut noch unmündig war, wurde vereinbart, die Ehe erst nach dem
Ablauf von acht Jahren zu vollziehen. Nachdem der Vater der Braut 1404 oder
1405 in Holland verstorben war, erhielt dessen Bruder Heinrich V. Notthafft von
Wernberg die Vormundschaft über die junge Chamerauerin und deren Schlösser
Chamerau und Aholming, die sie wohl als Leibgeding erhalten hatte, übertragen.
Im Jahr 1413 löste Heinrich Notthafft nicht nur die Erbansprüche seiner Nichte
Barbara am Nachlass ihres Vaters durch die Zahlung von 2000 ungarischen Dukaten
ab, sondern erwarb von deren Ehemann Peter Chamerauer auch das Schloß Aholming
zu freiem Eigentum.2
Heinrich V. Notthafft von Wernberg, den man zurecht mit den Beinamen
„der Reiche“
oder
„der Erwerber“
bezeichnen könnte, ist wohl der mächtigste Spross den seine Familie im 15.
Jahrhundert und darüber hinaus hervorgebracht hat. In jungen Jahren war er
kurze Zeit Bürgermeister in Regensburg, bekleidete lange Jahre das Vitztumamt
in Straubing und brachte es zum Schatzmeister des Herzogs Johann III. von
Straubing-Holland in Holland und Seeland. 1416 verpfändete Bischof Georg von
Passau diesem Heinrich Notthafft den Passauer Besitz in Aholming und Penzling
zusammen mit den Zehnten in Landau, Gneiting (?) und Pöring (Ober- bzw.
Niederpöring) und die Hofmark Seebach zwischen Deggendorf und Hengersberg.
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Der Wirtschaftshof und „Portalbau“ des ehem. Schlosses Isarau bei Aholming
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Diese Lehen sollten von ihm auf Sohn, Enkel und die ältesten beiden Urenkel
übergehen, nach deren Tod aber wieder an das Hochstift heimfallen. Ausgenommen
von dieser Verpfändung waren die Kirchlehen zu Seebach und Aholming, die dem
Passauer Domkapitel vorbehalten blieben.3 Bei Herzog Johann III. erlangte
Heinrich Notthafft 1419 die Hochgerichtsbarkeit mit Stock und Galgen zu
Aholming und im Jahr 1424 den Wildbann (Hohe Jagd) in der Au an der Donau.
Ferner ist noch die Rede von weiteren, durch Kaiser Sigmund erteilten
Privilegien. Nach Frhr. Franz Notthafft v. Weißenstein soll Markgraf Friedrich
I. von Brandenburg in seiner Funktion als Reichsstatthalter dem Heinrich
Notthafft an Stelle Kaiser Sigmunds die Veste Wernberg zu Lehen gegeben haben,
wobei er ihm gleichzeitig auch die vom Kaiser gefreite Herrschaft Aholming
verlieh.4 Pfarrer Rettinger erzählt in seiner 1531 verfassten
Familienchronik (fol. 3r):
„Auch hat diser beruembt ritter Herr Hainrich Notthafft das schlos yseraw vnd
Auch Aholming, Petzling, Tabertzhaus[e]n vnd Andere stuckh vnnd guete gueter
von den Kamerauern, Auch vom Stifft Pasaw Zu der Zeit byschoff georgen, graffe
Zu Hohenloch, an sich pracht vnd gekert hat, Als man hat gezelt 1416 Jare etc.
Dernach Etwo vber 5 Jare von Kayser Sigmundt Freyheit Erlanngt vnnd ein
gefreitte Herrschafft Zu Aholming Zugericht.“
Am 23. Januar 1440 legte Heinrich Notthafft v. Wernberg seinen letzten Willen
in einem
„Geschäfts- und Teilbrief“
nieder, der als ein wichtiges Hausgesetz der Familie Notthafft zu betrachten
ist, da er die Unveräußerlichkeit des Familienbesitzes und das gegenseitige
Erbrecht der verschiedenen Zweige des Wernberger Familienastes festsetzt. Als
Erben für seine Schlösser Aholming, Eckmühl und Lutzmannstein bestimmte er
seinen Sohn Heinrich VI., welcher somit den Aholminger Zweig des Wernberger
Astes im Notthafft-Stammbaum begründete. Dieser ließ in Aholming zahlreiche Um-
und Neubauten ausführen. Pfarrer Rettinger schreibt hierzu in seiner
Familienchronik (fol. 6):
„Diser Herr Hainrich hat gar füll gepauet An seinenn geschlössern (als Zu
Eckhmüll vnnd sunderlich hie Zu Ahelming hat er den Vorhoff Am geschloss Zu
Iseraw vmb vnnd vmb von Neuem auf gepeuet, dartzu das schloss vmb vnnd vmb, Alß
Zwey gaden heher Aufgebauet vnnd erhecht.“
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Wappenstein am Portalbau von Schloß Isarau
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Noch heute erinnert ein in den ehemaligen Torturm des Vorhofs eingemauertes
Steinrelief mit seinem Wappen und dem Wappen seiner ersten Gemahlin Margaretha,
geborene Gräfin von Ortenburg, an die rege Bautätigkeit Heinrichs VI.. Als
Schildhalter zeigt diese Wappentafel einen geflügelten Engel in der Mitte und
je einen Wilden Mann auf beiden Seiten, wobei der Wilde Mann, welcher das
notthafftische Wappenschild stützt, von einem Fabeltier (Drachen) angegriffen
wird. Warum hier das „Böse“ so augenscheinlich nach dem notthafftischen
Familiensymbol greift, bleibt ein wohl nicht mehr zu lösendes Geheimnis.
Um sich vor dunklen Mächten zu schützen und sich nach dem Tod vor dem Fegefeuer
zu bewahren, galt es für ein möglichst langes „christliches Andenken“ an die
eigene „arme Seele“ und die „armen Seelen“ der Vorfahren zu sorgen. Was lag da
näher, als die Stiftung von Gottesdiensten oder gar eines Klosters. Auf der
Flur zwischen Aholming und dem benachbarten Ottmaring stand schon 1381 eine
Kapelle zu der Ulrich der Chamerauer im genannten Jahr ein Benefizium stiftete.
Heinrich Notthafft errichtete das zwischenzeitlich verfallene Kirchlein neu und
stiftete eine tägliche Messe, die jedoch vom Passauer Bischof nicht bestätigt
wurde und deshalb 1531 schon wieder eingegangen war. Er beabsichtigte hier auch
die Stiftung eines Klosters
Weihenstetten,
das mit Bettelmönchen besetzt werden sollte, aber ebenfalls keine
obrigkeitliche Bestätigung fand. Noch 1567 erinnerte sich Heimeran IV.
Notthafft von Wernberg, dass der Familienälteste des Ahominger Zweiges das
Recht zur Verleihung der zu Weihenstetten gestifteten Pfründe habe. Bis 1753
bestand das Kirchlein, dann wurde es vom Blitz zerstört. Heute erinnert nur
noch die Flurnamen „Weiherstätte“, „Kapellenweg“ und „Kapellenäcker“ in der
südlichen Ortsflur des Dorfes an ihren ehemaligen Standort.5
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Die Richtstätte des Hochgerichts Aholming
In der Flur „Weihenstätten“ befand sich auch die Richtstätte der Herrschaft
Aholming. Pfarrer Josef Klämpfe berichtet 1854:
„Weihenstätten, ein uraltes Kirchlein im Felde von Aholming gegen Ottmaring
hin, auf einer Anhöhe, dem Denksteine des ehemaligen Richtplatzes gegenüber,
war der seligsten Mutter Gottes Maria dediziert. In dieselbe wurden die armen
Sünder vor ihrer Hinrichtung geführt, um etwa noch eine Beicht abzulegen. Da in
derselben die Karmeliter-Bruderschaft eingeführt war, strömten die Gläubigen
von einer weiten Umgegend am Scapulierfest hieher.“6
Bei dem genannten Denkstein des ehemaligen Richtplates handelt es sich um einen
- nach Aussage des Kunstdenkmälerbandes - in der ersten Hälfte des 15.
Jahrhunderts entstandenen Bildstock.
„Auf gefastem Schaftunterteil trapezförmiges Stück, darauf die Bildbekrönung,
ein viereckiger Block mit gekehltem Sockelgesimse und durch Kielbogen und
Kreuzblume geschlossnen Feldern. In denselben Reliefs: Wappen der Nothaft mit
Kopf eines wilden Mannes darüber, Heiligenfigur mit sehr undeutlichem Attribut
(Kelch, Johannes Evangelist?) und zweimal der Gekreuzigte (einmal ohne
sichtbare Kreuzbalken).“
Heute steht der Bildstock im Schlossgarten von Moos. In der dortigen
Waffensammlung wird auch das Aholminger Richtschwert aufbewahrt. Das
wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert stammende Schwert zeigt auf der Klinge
eine eingeätzte Radmarke, eingeschlagene Ornamente und das für Richtschwerter
typische abgerundete Ort (Spitze) der Klinge.7
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Der Aholminger Gerichtsstein im Schloßgarten zu Moos
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Notthafftwappen auf der Hochgerichtsmarter
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Das Richtschwert des Hochgerichts Aholming
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Nach dem Tode des Priesters Jacob Friedmair verlieh Heinrich VII. Notthafft von
Wernberg zu Aholming, ein Sohn Heinrichs VI. und der Margaretha von Ortenburg,
die erledigte Messe in der Schloßkapelle St. Ulrich zu Isarau am 5. Oktober
1483 dem Geistlichen Hans Aman.8 In der nächsten Generation übertrug Johann VI.
seine Besitzanteile an den Schlössern Wernberg, Aholming und Lutzmannstein an
seinen Bruder Kaspar II. Notthafft von Wernberg zu Aholming und Lutzmannstein,
und seine Mutter Barbara geb. v. Rorbach, die sich nach dem Tode Heinrichs VII.
(+ 1487) mit Johann Paulsdorfer zu Kürn verehelicht hatte. Diese veräußerten
die genannten Anteile 1490 an ihren Vetter Heinrich Notthafft „mit dem Maal“
aus dem Rundinger Zweig des Wernberger Familienastes.9 Somit sind einzelne
Besitzanteile der Veste Isarau schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts in den
Händen anderer Familienzweige nachzuweisen. 1493 empfing Georg Notthafft d. Ä.,
ein Bruder Heinrichs VII., als ältester der Familie die herzoglichen Lehen, die
aus dem Halsgericht, Stock und Galgen, und sonstigem Zubehör beim Schloß
Aholming und in den Dörfern Aholming, Penzling, Tabertshausen und Isarau, sowie
im großen und kleinen Wildbann in der Au, genannt bei den Wettern (bei
Niederaltaich), bestanden. 1514 sind Kaspar II, Johann VI. und deren Vettern
Bernhard und Albrecht Notthafft als Eigentümer von Aholminger Besitzanteilen
nachzuweisen; Kaspar II. hatte nach dem Tod seines Onkels Georg 1512 als
Familienältester die herzoglichen Lehen empfangen.10 Bernhard Notthafft, der im
Heer Herzog Albrechts IV. von Bayern 1504 vor Landau gelegen hatte, erlitt im
Landshuter Erbfolgekrieg an seinem Aholminger Besitz großen Schaden, hielt sich
„Schwachheit halber“ eine Zeitlang zu Deggendorf auf und wurde schließlich
Pfleger in Hengersberg, wo er 1517, nach nur sechs Wochen im Amt, starb.11
Wie bereits berichtet, hatte Bischof Georg von Passau im Jahr 1416 den Besitz
seines Hochstifts in Aholming und Penzling an Heinrich V. Notthafft von
Wernberg verliehen, der bis zu den ältesten seiner Urenkel in der Familie
erblich bleiben und nach deren Tod an das Hochstift heimfallen sollte. Dieser
Fall war mit dem Tod Bernhard (+ 1517) und Caspar II. Notthaffts (+ 1520)
eingetreten. Der Bistumsadministrator Herzog Ernst von Bayern betrachtete die
Güter als heimgefallen. Nach dessen Wahl als Erzbischof in Salzburg im Jahr
1540 wurde an den nunmehrigen Bischof Wolfgang I. von Salm die Bitte
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Der Portalbau von Schloß Aholming
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herangetragen, auf das Recht der Heimfälligkeit zu verzichten und die
fraglichen Lehen auch weiterhin in den Händen der Familie v. Notthafft zu
belassen. Dieser weigerte sich, dieser Bitte nachzukommen und auch das
Domkapitel versagte der weiteren Verleihung des Passauischen Besitzes in der
Herrschaft Aholming seine Zustimmung. Erst Bischof Wolfgang II. von Closen, ein
Verwandter der Notthafft, beendete den nun schon drei Jahrzehnte schwelenden
Rechtsstreit, indem er 1557 die strittigen Güter in drei gleichen Teilen an
Wolff Dietrich v. Maxlrain, den Straubinger Vitztum Heimeran Notthafft v.
Wernberg und Christoph Joachims einzigen Sohn
Kaspar III. Notthafft, den Münchener Turnierhelden von 1568,
verlieh.12 Wolf Dietrich v. Maxlrain war nach Wiguläus Hund's Stammenbuch ein
Sohn Wolf's v. Maxlrain.13 Auf welche Weise Teile von Aholming in seine Hände
gekommen sind, ist bislang ungeklärt; eine nähere Verwandtschaft zur Familie
Notthafft lässt sich anhand der vorhandenen Genealogien nicht konstruieren.
Heimeran IV. Notthafft war ein Urenkel Heinrichs VI. und stammte von dessen
Sohn Heimeran III. ab. Ihm widmete der Aholminger Pfarrer Georg Rettinger seine
1531 verfasste
Familienchronik.
1553 erhielten die Inhaber der Herrschaft Aholming von Kaiser Karl V. das Recht
Bier zu brauen und Jahrmärkte zu halten.14
1609 war einer der Aholminger Besitzanteile in den Händen von Wilhelm, Wolf
Dietrich und Veronika von Maxlrain, den Kindern des 1608 verstorbenen Ludwig v.
Maxlrain. Die beiden anderen besaßen die Vettern Hans Bernhard und Wilhelm II.
Notthafft v. Wernberg.15 Wie die Familienchronik berichtet, hätte Wilhelm II.
Notthafft bei einem Kampfspiel im Jahr 1610 beinahe sein linkes Auge verloren,
„indem der Wurfspieß des Gegners unglücklicherweise auf dasselbe fehl ging. Das
aus seinem Orte herausgeworfene Auge ragte gräßlich gegen das Angesicht hervor
und konnte durch keine Hilfe der Ärzte und Wundärzte in die natürliche Lage
zurückgebracht werden. Er selbst, weil er schon einige Tage der Sehkraft
beraubt war, machte sich keine Hoffnung einer Genesung mehr. Der Erzherzog
Leopold von Österreich, als dessen erster Kämmerer er im Dienst stand, ermahnte
ihn die Hilfe der Muttergottes anzurufen und eine Wallfahrt nach Oetting zu
geloben. Nachdem er das getan hatte, fasste ein herbeigerufener Wundarzt, der
zuvor allen Mut hatte sinken lassen, das Auge mit der Hand und drückte dasselbe
mit einer solchen Kraft hinein, dass es ohne Schaden einen vernehmlichen Laut
von sich gab. Als darauf nach vierzehn Tagen Augensalben angewandt worden
waren, war die Sehkraft so gut hergestellt, daß das linke Auge dem rechten
selbe streitig machen konnte. Wilhelm Notthafft von Wernberg ist hierauf am 4.
Oktober 1612, seinem Gelübde folgend, nach Oetting gewallfahrtet und hat ein
goldenes Auge in die Marienschatzkammer gelegt.“
Den Anteil Hans Bernhard Notthaffts teilten sich nach dessen Tod 1611 der Sohn
Hans Albrecht zu Schönaich und dessen Onkel Hans Sigmund Notthafft zu der Wart,
die zusammen auch die Hofmark Puechhausen besaßen. Am 25. Mai 1612 erhielt
Ferdinand Khuen de Belasi, als Bevollmächtigter Wilhelm Notthaffts, dem
„Senior“ der Notthafft zu Aholming und eigentlichen Besitzer des Schlosses
Isarau, das zur Herrschaft Aholming gehörende Halsgericht mit Stock und Galgen.16
1620 protestierten Wilhelm Notthafft und Anna, geborene v. Seyboltstorff, die
Witwe Hans Bernhards, gegen Angriffe des Natternberger Pflegsverwalters auf die
Hochgerichtsbarkeit der Herrschaft Aholming, welcher derselbe nur die
Hofmarksgerechtigkeit zuerkennen wollte. Die Notthaffte argumentierten, dass
die Halsgerichtsbarkeit mit Stock und Galgen schon mehr als 200 Jahren an den
jeweils Ältesten des Aholminger Zweig der Familie Notthafft verliehen würden,
die auch zwei Drittel der Herrschaft in seinen Händen hätte. Das andere Drittel
besäße Wolf Dietrich Frhr. v. Maxlrain, der aber keinen Anteil an den
Malefiz-Händeln habe.17
In seinem am 4. April 1623 besiegelten Testament hatte Hans Albrecht Notthafft
für seine Hälfte der Hofmark Puechhausen seinen Onkel Hans, dem ja schon die
andere Hälfte derselben gehörte, zum Erben eingesetzt, für den übrigen Besitz
jedoch, neben diesem, seinen Vetter Ernst Heinrich Notthafft.18 Nach dem Tode
Hans Albrechts im Januar 1624 wurde dieses Testament durch dessen Schwester
Maria Euphemia, in erster Ehe verheiratet mit Ferdinand Khuen de Belasy,
angefochten, worauf sich 1629 die im Testament begünstigten dahingehend
einigten, dass der halbe Teil von Puechhausen und das Drittel der Herrschaft
Aholming mitsamt 12.200 Gulden an Schulden dem Hans Sigmund, die übrigen Güter
samt den restlichen Schulden bis zu weiterem Austrag dem Ernst Heinrich
Notthafft verbleiben sollten.
Hans Sigmundt Notthafft hinterließ bei seinem Tod 1632 einen einzigen Sohn Hans
Christoph, der 1635 unverheiratet seinem Vater ins Grab folgte. Nun brachte
dessen Mutter Eva, geb. v. Parsperg, die Witwe Hans Sigmundts, das von Gemahl
und Sohn hinterlassene Drittel an Aholming, die Hofmarken Wart, Schneiting und
Puechhausen sowie das Notthafftische Freihaus in Straubing an sich. Da diese
Besitztümer jedoch stark mit Schulden behaftet waren und das Hochstift Passau
ihr das Lehen Aholming streitig zu machen suchte, sah sie sich gezwungen für
ihr Drittel an dieser Herrschaft einen Käufer zu suchen. Da Aholming gemäß der
Hausgesetze beim Notthafftischen Mannesstamm bleiben und nicht in fremde Hände
verkauft werden sollte, entschloss sie sich am 22. Juni 1636 das ihr zustehende
Eigentum an der Herrschaft gegen Übernahme von 14.000 Gulden an Schulden, an
den Grafen Johann Heinrich Notthafft v. Wernberg zu veräußern, der daraufhin
die daran haftenden Ansprüche von Ernst Heinrich Notthaffts Erben mit 1800
Gulden ablöste. Allerdings hatte sich die Verkäuferin die lebenslange
Nutznießung gegen die Verzinsung des von Johann Heinrich Notthafft übernommenen
Kapitals vorbehalten. In einem zweiten Vertrag vom 18. Juli 1636 verzichtete
Eva Notthafft auf diesen Nutzungsvorbehalt, wofür Johann Heinrich Notthafft
weitere 14.000 Gulden aus der Schöneichischen Erbschaftsmasse übernahm.
Daraufhin nahm Graf Johann Heinrich Notthafft den Aholminger Verwalter
Wolffgang Zetl, den Bräumeister und alle zugehörigen Untertanen in seine
Pflicht. Die Hofmark Schöneich veräußerte Eva Notthafft an Paul Christoph
Freiherrn v. Leiblfing und zog sich, nachdem sich auch die Hofmark Puechausen
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Stammbaum aus Joh. Heinr. Notthafft: Erzählung Aholminger Streitsache, 1644
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verkauft hatte, auf ihr Schloß Warth zurück, wo sie 1641 starb. Das
Maxlrainische Drittel an Aholming hatte Johann Baptist Freiherr v. Gumppenberg
1631 mit Maria Susanna v. Maxlrain erheiratet. Das zweite Notthafftische
Drittel war nach dem Tode Wilhelms II. auf dessen Sohn Franz Ignatz Notthafft
v. Wernberg auf Aholming und Fürstenstein übergegangen.
Nachdem mit dem Ableben von Hans Sigmund und Hans Christoph die von Heimeran
III. Notthafft ausgehende Linie der Familie erloschen war, machte das Hochstift
Passau erneut die Heimfälligkeit seines Aholminger Besitzes geltend und verlieh
die für heimfällig erklärten Lehenschaften an Urban Freiherrn v. Pötting. Eva
Notthafft, Hans Sigmunds Witwe und Hans Christophs Mutter, entzog sich den
Streitigkeiten mit dem Hochstifft Passau, indem sie - wie oben bereits
berichtet - ihren Anteil an Aholming dem Grafen Johann Heinrich Notthafft von
Wernberg veräußerte. Dieser argumentierte gegenüber dem Hochstift, dass dieses
bezüglich der Belehnung mit den strittigen Gütern, den Besitzern der Herrschaft
Aholming den Vorzug geben müsse, da mit Ausnahme der sich nicht mehr im Besitz
der Familie Notthafft befindlichen Hofmark Seebach und einiger außerhalb
gelegener Zehnten, alle strittigen Güter und Grundgülten innerhalb der sonst
frei eigenen Dörfer Aholming und Pentzling gelegen seien. Urban Freiherr v.
Pötting wandte sich jedoch an die kurfürstliche Regierung in Landshut und
erwirkte dort ein Immissions-Dekret, welches dem Pfleggericht Natternberg zur
Exekution übertragen wurde. Trotz der heftigsten Proteste des Verwalters
Wolfgang Zettl wurde daraufhin ein Drittel aller Untertanen in den Dörfern
Aholming und Pentzling von den Passauischen und Pöttingischen Kommissaren und
Anwälten in die Pflicht gezwungen. Dem Grafen Johann Heinrich Notthafft war
„bößlich nur noch das Schloß Iserau sambt dem Preuhauß vnd (die) ärmisten
Underthanen der übrigen Dörffer inhändig verblieben“.
Dieser protestierte gegen dieses Vorgehen nun seinerseits beim bayerischen
Kurfürsten. Inzwischen aber ließ der Natternberger Pflegsverwalter die
„mit dem Lehenbarn noch vermischten Zehentfexungen“
des Grafen beschlagnahmen, aus dem Zehntstadel wegführen und im Aholminger
Wirtshaus einlagern. Das Wirtshaus, dessen Herrschaft jährlich unter den drei
Besitzern des Rittergutes Aholming wechselte, lag in diesem Jahr in den Händen
der Vormundschaft über Wilhelm II. Nothaffts (+ 1633) Kindern. Diese nahm das
Getreide auf Bitten Heinrich Notthaffts bis zum Austrag der Angelegenheit unter
Arrest, worauf sich Urban Frhr. v. Pötting wegen Spoliierung seines Getreides
wiederum beim Kurfürsten beschwerte.
Die Regierung in Landshut hatte auf Heinrich Notthaffts Protest hin die
Immission des Urban Frhr. v. Pötting in die strittigen Lehen bestätigt, wogegen
Notthafft von Wien aus durch seinen Bevollmächtigten und Vetter Wolff Ludwig
Frhr. von Gumppenberg beim kurfürstlichen Hofrat in München appellierte.
Zwischenzeitlich war Eva Notthafft (+ 1641) verstorben. Sie hatte die Gemahlin
des Hans Georg Frhrn. v. Closen auf Gern zu ihrer Universalerbin eingesetzt.
Dieser forderte nun den Aholminger Verwalter Wolfgang Zettl schriftlich zur
Pflichtleistung auf. Diese verweigerte der Verwalter jedoch mit Hinweis auf die
dem Grafen Johann Heinrich Notthafft geleisteten Eide. Dieses und die
Verweigerung der Nutznießung der Herrschaft Aholming wertete Hans Georg v.
Closen als Eingriff in die Erbschaft seiner Gemahlin und klagte dagegen bei der
kurfürstlichen Regierung in Landshut und bat um die Sequestrierung der
Aholminger Güter. Georg v. Closen monierte die Einhaltung der seinerzeit
zwischen Eva Notthafft und Graf Johann Heinrich Notthafft geschlossenen
Verträge und forderte die Bezahlung der Schöneichischen Erbschafts-Gläubiger
oder die Rückgabe des an Graf Johann Heinrich Notthafft übergebenen Drittels
der Herrschaft Ahoming. Am 30. Juni 1643 war eine Zusammenkunft zwecks
gütlicher Einigung der streitenden Parteien einberufen worden. Dabei verkündete
Hans Georg v. Closen, dass er seine Ansprüche an Aholming inzwischen dem
Freiherrn Urban v. Pötting käuflich abgetreten habe. Am 14. Juli 1643
informierte der Aholminger Verwalter den Grafen Notthafft darüber, dass sich
der Baron v. Pötting schon länger als 8 Tage vor Ort befände und verlauten
ließe, dass ihm am 16. Juli die
„noch übrige Aholmingische Angebührnis“
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Schloß Aholming, Kupferstich von Michael Wening
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des Grafen Notthafft durch das Pfleggericht Natterberg überantwortet werde.
Trotz seines schriftlichen Protestes und seiner persönlichen Anwesenheit in
Aholming, konnte der Graf Notthafft diese gerichtliche Übergabe nicht
verhindern. Er schreibt:
„Bin also den 16. eiusdem abermals mit Gewalde deß meinigen entsetzt vnd alles
Aholmingischen Inhabens völlig entwehret worden.“
Nach der „Bavaria“ erholte sich Graf Johann Heinrich Notthafft, „als der
Besitz der weitgedehnten Herrschaft (Aholming) durch die Erbtheilung mit den
Familien von Pötting und Maxlrain in Frage stand, in dem schwierigen
Rechtsstreite wegen der Fideicommisseigenschaft ein Gutachten der Universität
Pont á Mousson in Lothringen, mit dem er auch durchdrang.“ 1646 kam es endlich
zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien, wonach Urban v. Pötting
die Ansprüche Johann Heinrich Notthaffts auf den von ihm erworbenen Anteil von
Aholming mit der Zahlung von 4000 Gulden ablösen sollte.19
In einem am 30. November 1646 im Schloß
Wiesenfelden
vereinbarten
Familienvertrag
setzten sich Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg auf Wiesenfelden,
Johann Albrecht Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Runding, Franziskus Ignatius
Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Aholming und Christoph Meinrat Notthafft
Freiherr v. Wernberg auf Runding zu gegenseitigen Erben ein.20 Franz Ignatz
Notthafft von Wernberg, der einzige Sohn Wilhelms II., war 1646 das einzige
noch lebende männliche Glied des Aholminger Zweiges der Notthafft von Wernberg.
Er starb am 15. Februar 1659 in Fürstenstein und wurde im Chor der dortigen
Schloßkapelle begraben. Nach seinem Tod waren alle notthafftischen
Besitzanteile an Aholming in den Händen des Grafen Johann Heinrich Notthafft
vereinigt. Für die Witwe Franz Ignatz' wurde eine Entschädigung von 125.000
Gulden ausgehandelt.21
Nach Johann Heinrichs Tod im Jahr 1665 traten dessen Söhne, die Grafen Wolf
Heinrich und Georg Heinrich Notthafft von Wernberg das Erbe ihres Vaters in den
Herrschaften Aholming, Runding, Raindorf, Eisenstein und Schönstein an. 1674
kam es dann zur Erbteilung zwischen den Brüdern, wobei die Herrschaft Aholming
dem Grafen Georg Heinrich Notthafft von Wernberg zufiel.22 Dieser
„machte der Zergliederung von Aholming mit großen Unkosten ein Ende und kaufte
die abgerissenen Stücke nacheinander von den übrigen Inhabern ... außer einigen
einschichtigen lehenbaren Untertanen und dergleichen Zehnten, welche als von
dem Hochstift Passau zu Lehen rührend und kürzlich mit Absterben der
Gumppenbergischen Besitzer, als heimgefallene Güter dem Herrn Johann Ferdinand
Albrecht Graf von Preysing in Moos wiederum zu Lehen verlassen wurden.“23
Wie
Michael Wening
berichtet, ließ Graf Georg Heinrich das Schloß Aholming teils renovieren, teils
neu erbauen und richtete es sich als Domizil ein.24
Georg Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb am 20. September 1703. Zwei
Jahre später erneuerte der Passauer Bischof Johann Philipp v. Lamberg die
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Aholming auf dem Landschaftsgemälde „Bayerischer Krieg von Ao. 1741 - 1745" in
der Diözesansammlung Passau
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Belehnung von Georg Heinrichs Sohn Sebastian Heinrich Notthafft und dessen
Vetter Johann Heinrich, dem Sohn Wolf Heinrichs, mit der Auflage, dass die
Güter zu Aholming ihnen als Mannlehen verliehen seien, aber nur auf katholische
Nachkommen übergehen dürfen.25 Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb
1734 als letzter Sproß der gräflichen Linie seiner Familie; die Herrschaft
Aholming wurde für heimgefallen erklärt. Nach längerer Bedenkzeit gab Kurfürst
Maximilian Joseph am 23. Dezember 1745 die kurfürstlichen Lehen Johann Franz de
Paula Graf von Preysing und seinen männlichen Leibeserben. 1758 empfing Johann
Kaspar Graf von Preysing zu Moos dieselben und 1770 nach dessen Tod sein
gleichnamiger Sohn. Dieser ließ das Schloss 1791 bis auf das Portalgebäude und
den Wirtschafthof abbrechen.26
Heute ist außer dem wappengeschmückten Torbau, der einst den Zugang zur Vorburg
vermittelte und dem aus dieser hervorgegangenen Wirtschaftshof vom Schloss
nichts mehr vorhanden. Das Steinmaterial soll 1791 zum Bau des Brauhauses in
Moos verwendet worden sein. Das Areal der von Wening dargestellten
Schloßgebäude, wird heute quer von der nach Aholming führenden
Ortsverbindungsstraße durchschnitten. Ein Luftbild des Landesamtes für
Denkmalschutz aus dem Jahr 1981, das die Ausmaße der ehemaligen Burg deutlich
erkennen läßt, darf hier aus urheberschutzrechtlichen Gründen leider nicht
abgebildet werden!27
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Harald Stark 02/04
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1
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Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf,
München 1971, S. 144 f.
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2
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FamG II, 22, 42; W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil I, Ingolstadt 1585, S.
248; Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg: Kurtze doch Gründtlich: vnd
Wahrhaffte Erzehlung der gantzen Aholmingischen Geschicht und bißherigen
Verlauffs selbiger Strittsachen..., 1644.
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3
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W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 184
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4
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FamG II, 54; W. Hund: Bayerisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S.
184
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5
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Rettinger, fol. 6; FamG. II, 174, 261; F. Mader u. J. M. Ritz: Die
Kunstdenkmäler von Niederbayern, Bd. XIV: BezA Vilshofen, München 1926, S. 13 f.
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6
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Josef Klämpfe: Der ehemalige Schweinachgau, 1854, S. 178f.
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7
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Vgl. Ritterburg und Fürstenschloß, Ausstellungskatalog, Passau 1998, S. 22
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8
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Rettinger, fol. 8
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9
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BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 670 (alte Signatur!), FamG II, 212, 216,
337 (hier wird als Jahr 1491 angegeben!)
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10
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Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf,
München 1971, S. 146 f.
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11
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W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 190
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12
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W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 184
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13
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W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 157
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14
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Bavaria - Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1. Band, 2. Abt.,
München 1860, S. 1144
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15
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Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf,
München 1971, S. 148
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16
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FamG II, 236
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17
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FamG II, 237
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18
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BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 1439
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19
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Joh. Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg: Kurtze doch Gründtliche: vnd
Wahrhaffte Erzehlung der gantzen Aholmingischen Geschicht vnd bißherigen
Verlauffs selbiger Strittsachen..., gedruckt 1644 ; FamG II, 409, 420
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20
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BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 1106/III
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21
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Bavaria - Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1. Band, 2. Abt.,
München 1860, S. 1144; FamG II, 242 f.; 427, 429
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22
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FamG II, 440 f.
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23
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FamG II, 450
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24
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Michael Wening: Historico-Topographica Descriptio - Das ist: Beschreibung deß
Churfürsten- vnd Hertzogthums Ober- vnd Niedern Bayrn ..., 3. Teil, Rentamt
Landshut, München 1723, S. 53 f.
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25
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FamG II, 453
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26
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Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27:
Deggendorf, München 1971, S. 149.; F. Mader u. J. M. Ritz: Die Kunstdenkmäler
von Niederbayern, Bd. XIV: BezA Vilshofen, München 1926, S. 15
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27
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Vgl. O. Braasch u. R. Christlein: Die Burg Isarau bei Aholming, Landkreis
Deggendorf, Niederbayern, in: Das archäologische Jahr in Bayern 1981, Stuttgart
1982, S. 186 f.
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