Wappen Notthafft Familie Notthafft

Aholming - Isarau

Zwischen Plattling und Osterhofen, im Landkreis Deggendorf, finden sich beim Kirchdorf Aholming die letzten Reste des Schlosses Isarau, das einst den Mittelpunkt eines größeren Güterkomplexes der Familie Notthafft bildete. Seit dem 13. Jahrhundert saßen hier, an der westlichen Grenze des Hochstiftes Passau, die Herren von Ahalming,
Aholming - Ansichtskarte von 1901
Aholming - Ansichtskarte von 1901
die zwar ursprünglich als Passauer Ministerialen zu gelten haben, später aber hauptsächlich als Zeugen der Grafen von Bogen auftreten. Der letzte Sproß aus diesem Geschlecht, Heinrich von Aholming, des Ortleins Sohn, erscheint letztmalig 1312 in einer Aldersbacher Urkunde.
Schon frühzeitig hatte das Hochstift Passau in Aholming eine Hofmark gebildet. Nach einem Urbar aus dem 13. Jahrhundert besaß das Hochstift „in hofmarchia Ahalminge“ 15 Mansen und 1 Hube, und auch das Domkapitel Passau, dem die Pfarrei Aholming inkorporiert war und dem auch die Zehnten zustanden, war im Ort begütert. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts kam die Vogtei über den Besitz des Domkapitels und des Klosters St. Nikola, das ebenfalls Güter in Aholming besaß, in die Hände der Wittelsbacher. Im 2. Herzogsurbar (um 1280) erscheinen die Vogteien Aholming und Penzling bereits unter dem Gericht Hengersberg. Unabhängig von der Vogtei und den Passauer Kirchengütern existierten noch die Veste Aholming und verschiedene Eigengüter, die nach dem Aussterben der Aholminger an verwandte Adelsgeschlechter, vor allem die Chamerauer, fielen; 1361 findet sich Aholming im Besitz des Straubinger Vitztums Ulrich Chamerauer zum Haidstein. 1393 errichtete Friedrich Chamerauer zusammen mit seinen Söhnen Peter d.Ä. und Ulrich eine Vikarie an der Kapelle St. Ulrich in der Veste Isarau bei Aholming.1
1403 verheiratete Albrecht XIV. Notthafft v. Wernberg seine Tochter Barbara mit Peter d.J. von Chamerau, einem Sohn des 1393 in Erscheinung getretenen Peters d.Ä. Da die Braut noch unmündig war, wurde vereinbart, die Ehe erst nach dem Ablauf von acht Jahren zu vollziehen. Nachdem der Vater der Braut 1404 oder 1405 in Holland verstorben war, erhielt dessen Bruder Heinrich V. Notthafft von Wernberg die Vormundschaft über die junge Chamerauerin und deren Schlösser Chamerau und Aholming, die sie wohl als Leibgeding erhalten hatte, übertragen. Im Jahr 1413 löste Heinrich Notthafft nicht nur die Erbansprüche seiner Nichte Barbara am Nachlass ihres Vaters durch die Zahlung von 2000 ungarischen Dukaten ab, sondern erwarb von deren Ehemann Peter Chamerauer auch das Schloß Aholming zu freiem Eigentum.2
Heinrich V. Notthafft von Wernberg, den man zurecht mit den Beinamen „der Reiche“ oder „der Erwerber“ bezeichnen könnte, ist wohl der mächtigste Spross den seine Familie im 15. Jahrhundert und darüber hinaus hervorgebracht hat. In jungen Jahren war er kurze Zeit Bürgermeister in Regensburg, bekleidete lange Jahre das Vitztumamt in Straubing und brachte es zum Schatzmeister des Herzogs Johann III. von Straubing-Holland in Holland und Seeland. 1416 verpfändete Bischof Georg von Passau diesem Heinrich Notthafft den Passauer Besitz in Aholming und Penzling zusammen mit den Zehnten in Landau, Gneiting (?) und Pöring (Ober- bzw. Niederpöring) und die Hofmark Seebach zwischen Deggendorf und Hengersberg.
Der Wirtschaftshof und „Portalbau“ des ehem. Schlosses Isarau bei Aholming
Der Wirtschaftshof und „Portalbau“ des ehem. Schlosses Isarau bei Aholming
Diese Lehen sollten von ihm auf Sohn, Enkel und die ältesten beiden Urenkel übergehen, nach deren Tod aber wieder an das Hochstift heimfallen. Ausgenommen von dieser Verpfändung waren die Kirchlehen zu Seebach und Aholming, die dem Passauer Domkapitel vorbehalten blieben.3 Bei Herzog Johann III. erlangte Heinrich Notthafft 1419 die Hochgerichtsbarkeit mit Stock und Galgen zu Aholming und im Jahr 1424 den Wildbann (Hohe Jagd) in der Au an der Donau. Ferner ist noch die Rede von weiteren, durch Kaiser Sigmund erteilten Privilegien. Nach Frhr. Franz Notthafft v. Weißenstein soll Markgraf Friedrich I. von Brandenburg in seiner Funktion als Reichsstatthalter dem Heinrich Notthafft an Stelle Kaiser Sigmunds die Veste Wernberg zu Lehen gegeben haben, wobei er ihm gleichzeitig auch die vom Kaiser gefreite Herrschaft Aholming verlieh.4 Pfarrer Rettinger erzählt in seiner 1531 verfassten Familienchronik (fol. 3r): „Auch hat diser beruembt ritter Herr Hainrich Notthafft das schlos yseraw vnd Auch Aholming, Petzling, Tabertzhaus[e]n vnd Andere stuckh vnnd guete gueter von den Kamerauern, Auch vom Stifft Pasaw Zu der Zeit byschoff georgen, graffe Zu Hohenloch, an sich pracht vnd gekert hat, Als man hat gezelt 1416 Jare etc. Dernach Etwo vber 5 Jare von Kayser Sigmundt Freyheit Erlanngt vnnd ein gefreitte Herrschafft Zu Aholming Zugericht.“
Am 23. Januar 1440 legte Heinrich Notthafft v. Wernberg seinen letzten Willen in einem „Geschäfts- und Teilbrief“ nieder, der als ein wichtiges Hausgesetz der Familie Notthafft zu betrachten ist, da er die Unveräußerlichkeit des Familienbesitzes und das gegenseitige Erbrecht der verschiedenen Zweige des Wernberger Familienastes festsetzt. Als Erben für seine Schlösser Aholming, Eckmühl und Lutzmannstein bestimmte er seinen Sohn Heinrich VI., welcher somit den Aholminger Zweig des Wernberger Astes im Notthafft-Stammbaum begründete. Dieser ließ in Aholming zahlreiche Um- und Neubauten ausführen. Pfarrer Rettinger schreibt hierzu in seiner Familienchronik (fol. 6): „Diser Herr Hainrich hat gar füll gepauet An seinenn geschlössern (als Zu Eckhmüll vnnd sunderlich hie Zu Ahelming hat er den Vorhoff Am geschloss Zu Iseraw vmb vnnd vmb von Neuem auf gepeuet, dartzu das schloss vmb vnnd vmb, Alß Zwey gaden heher Aufgebauet vnnd erhecht.“
Wappenstein am Portalbau von Schloß Isarau
Wappenstein am Portalbau von Schloß Isarau
Noch heute erinnert ein in den ehemaligen Torturm des Vorhofs eingemauertes Steinrelief mit seinem Wappen und dem Wappen seiner ersten Gemahlin Margaretha, geborene Gräfin von Ortenburg, an die rege Bautätigkeit Heinrichs VI.. Als Schildhalter zeigt diese Wappentafel einen geflügelten Engel in der Mitte und je einen Wilden Mann auf beiden Seiten, wobei der Wilde Mann, welcher das notthafftische Wappenschild stützt, von einem Fabeltier (Drachen) angegriffen wird. Warum hier das „Böse“ so augenscheinlich nach dem notthafftischen Familiensymbol greift, bleibt ein wohl nicht mehr zu lösendes Geheimnis.
Um sich vor dunklen Mächten zu schützen und sich nach dem Tod vor dem Fegefeuer zu bewahren, galt es für ein möglichst langes „christliches Andenken“ an die eigene „arme Seele“ und die „armen Seelen“ der Vorfahren zu sorgen. Was lag da näher, als die Stiftung von Gottesdiensten oder gar eines Klosters. Auf der Flur zwischen Aholming und dem benachbarten Ottmaring stand schon 1381 eine Kapelle zu der Ulrich der Chamerauer im genannten Jahr ein Benefizium stiftete. Heinrich Notthafft errichtete das zwischenzeitlich verfallene Kirchlein neu und stiftete eine tägliche Messe, die jedoch vom Passauer Bischof nicht bestätigt wurde und deshalb 1531 schon wieder eingegangen war. Er beabsichtigte hier auch die Stiftung eines Klosters Weihenstetten, das mit Bettelmönchen besetzt werden sollte, aber ebenfalls keine obrigkeitliche Bestätigung fand. Noch 1567 erinnerte sich Heimeran IV. Notthafft von Wernberg, dass der Familienälteste des Ahominger Zweiges das Recht zur Verleihung der zu Weihenstetten gestifteten Pfründe habe. Bis 1753 bestand das Kirchlein, dann wurde es vom Blitz zerstört. Heute erinnert nur noch die Flurnamen „Weiherstätte“, „Kapellenweg“ und „Kapellenäcker“ in der südlichen Ortsflur des Dorfes an ihren ehemaligen Standort.5
Die Richtstätte des Hochgerichts Aholming

In der Flur „Weihenstätten“ befand sich auch die Richtstätte der Herrschaft Aholming. Pfarrer Josef Klämpfe berichtet 1854: „Weihenstätten, ein uraltes Kirchlein im Felde von Aholming gegen Ottmaring hin, auf einer Anhöhe, dem Denksteine des ehemaligen Richtplatzes gegenüber, war der seligsten Mutter Gottes Maria dediziert. In dieselbe wurden die armen Sünder vor ihrer Hinrichtung geführt, um etwa noch eine Beicht abzulegen. Da in derselben die Karmeliter-Bruderschaft eingeführt war, strömten die Gläubigen von einer weiten Umgegend am Scapulierfest hieher.“6 Bei dem genannten Denkstein des ehemaligen Richtplates handelt es sich um einen - nach Aussage des Kunstdenkmälerbandes - in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts entstandenen Bildstock. „Auf gefastem Schaftunterteil trapezförmiges Stück, darauf die Bildbekrönung, ein viereckiger Block mit gekehltem Sockelgesimse und durch Kielbogen und Kreuzblume geschlossnen Feldern. In denselben Reliefs: Wappen der Nothaft mit Kopf eines wilden Mannes darüber, Heiligenfigur mit sehr undeutlichem Attribut (Kelch, Johannes Evangelist?) und zweimal der Gekreuzigte (einmal ohne sichtbare Kreuzbalken).“ Heute steht der Bildstock im Schlossgarten von Moos. In der dortigen Waffensammlung wird auch das Aholminger Richtschwert aufbewahrt. Das wahrscheinlich aus dem 16. Jahrhundert stammende Schwert zeigt auf der Klinge eine eingeätzte Radmarke, eingeschlagene Ornamente und das für Richtschwerter typische abgerundete Ort (Spitze) der Klinge.7
Der Aholminger Gerichtsstein im Schloßgarten zu Moos
Der Aholminger Gerichtsstein im Schloßgarten zu Moos
Wappenstein am Portalbau von Schloß Isarau
Notthafftwappen auf der Hochgerichtsmarter
Das Richtschwert des Hochgerichts Aholming
Das Richtschwert des Hochgerichts Aholming

Nach dem Tode des Priesters Jacob Friedmair verlieh Heinrich VII. Notthafft von Wernberg zu Aholming, ein Sohn Heinrichs VI. und der Margaretha von Ortenburg, die erledigte Messe in der Schloßkapelle St. Ulrich zu Isarau am 5. Oktober 1483 dem Geistlichen Hans Aman.8 In der nächsten Generation übertrug Johann VI. seine Besitzanteile an den Schlössern Wernberg, Aholming und Lutzmannstein an seinen Bruder Kaspar II. Notthafft von Wernberg zu Aholming und Lutzmannstein, und seine Mutter Barbara geb. v. Rorbach, die sich nach dem Tode Heinrichs VII. (+ 1487) mit Johann Paulsdorfer zu Kürn verehelicht hatte. Diese veräußerten die genannten Anteile 1490 an ihren Vetter Heinrich Notthafft „mit dem Maal“ aus dem Rundinger Zweig des Wernberger Familienastes.9 Somit sind einzelne Besitzanteile der Veste Isarau schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts in den Händen anderer Familienzweige nachzuweisen. 1493 empfing Georg Notthafft d. Ä., ein Bruder Heinrichs VII., als ältester der Familie die herzoglichen Lehen, die aus dem Halsgericht, Stock und Galgen, und sonstigem Zubehör beim Schloß Aholming und in den Dörfern Aholming, Penzling, Tabertshausen und Isarau, sowie im großen und kleinen Wildbann in der Au, genannt bei den Wettern (bei Niederaltaich), bestanden. 1514 sind Kaspar II, Johann VI. und deren Vettern Bernhard und Albrecht Notthafft als Eigentümer von Aholminger Besitzanteilen nachzuweisen; Kaspar II. hatte nach dem Tod seines Onkels Georg 1512 als Familienältester die herzoglichen Lehen empfangen.10 Bernhard Notthafft, der im Heer Herzog Albrechts IV. von Bayern 1504 vor Landau gelegen hatte, erlitt im Landshuter Erbfolgekrieg an seinem Aholminger Besitz großen Schaden, hielt sich „Schwachheit halber“ eine Zeitlang zu Deggendorf auf und wurde schließlich Pfleger in Hengersberg, wo er 1517, nach nur sechs Wochen im Amt, starb.11
Wie bereits berichtet, hatte Bischof Georg von Passau im Jahr 1416 den Besitz seines Hochstifts in Aholming und Penzling an Heinrich V. Notthafft von Wernberg verliehen, der bis zu den ältesten seiner Urenkel in der Familie erblich bleiben und nach deren Tod an das Hochstift heimfallen sollte. Dieser Fall war mit dem Tod Bernhard (+ 1517) und Caspar II. Notthaffts (+ 1520) eingetreten. Der Bistumsadministrator Herzog Ernst von Bayern betrachtete die Güter als heimgefallen. Nach dessen Wahl als Erzbischof in Salzburg im Jahr 1540 wurde an den nunmehrigen Bischof Wolfgang I. von Salm die Bitte
Der Portalbau von Schloß Aholming
Der Portalbau von Schloß Aholming
herangetragen, auf das Recht der Heimfälligkeit zu verzichten und die fraglichen Lehen auch weiterhin in den Händen der Familie v. Notthafft zu belassen. Dieser weigerte sich, dieser Bitte nachzukommen und auch das Domkapitel versagte der weiteren Verleihung des Passauischen Besitzes in der Herrschaft Aholming seine Zustimmung. Erst Bischof Wolfgang II. von Closen, ein Verwandter der Notthafft, beendete den nun schon drei Jahrzehnte schwelenden Rechtsstreit, indem er 1557 die strittigen Güter in drei gleichen Teilen an Wolff Dietrich v. Maxlrain, den Straubinger Vitztum Heimeran Notthafft v. Wernberg und Christoph Joachims einzigen Sohn Kaspar III. Notthafft, den Münchener Turnierhelden von 1568, verlieh.12 Wolf Dietrich v. Maxlrain war nach Wiguläus Hund's Stammenbuch ein Sohn Wolf's v. Maxlrain.13 Auf welche Weise Teile von Aholming in seine Hände gekommen sind, ist bislang ungeklärt; eine nähere Verwandtschaft zur Familie Notthafft lässt sich anhand der vorhandenen Genealogien nicht konstruieren. Heimeran IV. Notthafft war ein Urenkel Heinrichs VI. und stammte von dessen Sohn Heimeran III. ab. Ihm widmete der Aholminger Pfarrer Georg Rettinger seine 1531 verfasste Familienchronik. 1553 erhielten die Inhaber der Herrschaft Aholming von Kaiser Karl V. das Recht Bier zu brauen und Jahrmärkte zu halten.14
1609 war einer der Aholminger Besitzanteile in den Händen von Wilhelm, Wolf Dietrich und Veronika von Maxlrain, den Kindern des 1608 verstorbenen Ludwig v. Maxlrain. Die beiden anderen besaßen die Vettern Hans Bernhard und Wilhelm II. Notthafft v. Wernberg.15 Wie die Familienchronik berichtet, hätte Wilhelm II. Notthafft bei einem Kampfspiel im Jahr 1610 beinahe sein linkes Auge verloren, „indem der Wurfspieß des Gegners unglücklicherweise auf dasselbe fehl ging. Das aus seinem Orte herausgeworfene Auge ragte gräßlich gegen das Angesicht hervor und konnte durch keine Hilfe der Ärzte und Wundärzte in die natürliche Lage zurückgebracht werden. Er selbst, weil er schon einige Tage der Sehkraft beraubt war, machte sich keine Hoffnung einer Genesung mehr. Der Erzherzog Leopold von Österreich, als dessen erster Kämmerer er im Dienst stand, ermahnte ihn die Hilfe der Muttergottes anzurufen und eine Wallfahrt nach Oetting zu geloben. Nachdem er das getan hatte, fasste ein herbeigerufener Wundarzt, der zuvor allen Mut hatte sinken lassen, das Auge mit der Hand und drückte dasselbe mit einer solchen Kraft hinein, dass es ohne Schaden einen vernehmlichen Laut von sich gab. Als darauf nach vierzehn Tagen Augensalben angewandt worden waren, war die Sehkraft so gut hergestellt, daß das linke Auge dem rechten selbe streitig machen konnte. Wilhelm Notthafft von Wernberg ist hierauf am 4. Oktober 1612, seinem Gelübde folgend, nach Oetting gewallfahrtet und hat ein goldenes Auge in die Marienschatzkammer gelegt.“
Den Anteil Hans Bernhard Notthaffts teilten sich nach dessen Tod 1611 der Sohn Hans Albrecht zu Schönaich und dessen Onkel Hans Sigmund Notthafft zu der Wart, die zusammen auch die Hofmark Puechhausen besaßen. Am 25. Mai 1612 erhielt Ferdinand Khuen de Belasi, als Bevollmächtigter Wilhelm Notthaffts, dem „Senior“ der Notthafft zu Aholming und eigentlichen Besitzer des Schlosses Isarau, das zur Herrschaft Aholming gehörende Halsgericht mit Stock und Galgen.16 1620 protestierten Wilhelm Notthafft und Anna, geborene v. Seyboltstorff, die Witwe Hans Bernhards, gegen Angriffe des Natternberger Pflegsverwalters auf die Hochgerichtsbarkeit der Herrschaft Aholming, welcher derselbe nur die Hofmarksgerechtigkeit zuerkennen wollte. Die Notthaffte argumentierten, dass die Halsgerichtsbarkeit mit Stock und Galgen schon mehr als 200 Jahren an den jeweils Ältesten des Aholminger Zweig der Familie Notthafft verliehen würden, die auch zwei Drittel der Herrschaft in seinen Händen hätte. Das andere Drittel besäße Wolf Dietrich Frhr. v. Maxlrain, der aber keinen Anteil an den Malefiz-Händeln habe.17
In seinem am 4. April 1623 besiegelten Testament hatte Hans Albrecht Notthafft für seine Hälfte der Hofmark Puechhausen seinen Onkel Hans, dem ja schon die andere Hälfte derselben gehörte, zum Erben eingesetzt, für den übrigen Besitz jedoch, neben diesem, seinen Vetter Ernst Heinrich Notthafft.18 Nach dem Tode Hans Albrechts im Januar 1624 wurde dieses Testament durch dessen Schwester Maria Euphemia, in erster Ehe verheiratet mit Ferdinand Khuen de Belasy, angefochten, worauf sich 1629 die im Testament begünstigten dahingehend einigten, dass der halbe Teil von Puechhausen und das Drittel der Herrschaft Aholming mitsamt 12.200 Gulden an Schulden dem Hans Sigmund, die übrigen Güter samt den restlichen Schulden bis zu weiterem Austrag dem Ernst Heinrich Notthafft verbleiben sollten.
Hans Sigmundt Notthafft hinterließ bei seinem Tod 1632 einen einzigen Sohn Hans Christoph, der 1635 unverheiratet seinem Vater ins Grab folgte. Nun brachte dessen Mutter Eva, geb. v. Parsperg, die Witwe Hans Sigmundts, das von Gemahl und Sohn hinterlassene Drittel an Aholming, die Hofmarken Wart, Schneiting und Puechhausen sowie das Notthafftische Freihaus in Straubing an sich. Da diese Besitztümer jedoch stark mit Schulden behaftet waren und das Hochstift Passau ihr das Lehen Aholming streitig zu machen suchte, sah sie sich gezwungen für ihr Drittel an dieser Herrschaft einen Käufer zu suchen. Da Aholming gemäß der Hausgesetze beim Notthafftischen Mannesstamm bleiben und nicht in fremde Hände verkauft werden sollte, entschloss sie sich am 22. Juni 1636 das ihr zustehende Eigentum an der Herrschaft gegen Übernahme von 14.000 Gulden an Schulden, an den Grafen Johann Heinrich Notthafft v. Wernberg zu veräußern, der daraufhin die daran haftenden Ansprüche von Ernst Heinrich Notthaffts Erben mit 1800 Gulden ablöste. Allerdings hatte sich die Verkäuferin die lebenslange Nutznießung gegen die Verzinsung des von Johann Heinrich Notthafft übernommenen Kapitals vorbehalten. In einem zweiten Vertrag vom 18. Juli 1636 verzichtete Eva Notthafft auf diesen Nutzungsvorbehalt, wofür Johann Heinrich Notthafft weitere 14.000 Gulden aus der Schöneichischen Erbschaftsmasse übernahm. Daraufhin nahm Graf Johann Heinrich Notthafft den Aholminger Verwalter Wolffgang Zetl, den Bräumeister und alle zugehörigen Untertanen in seine Pflicht. Die Hofmark Schöneich veräußerte Eva Notthafft an Paul Christoph Freiherrn v. Leiblfing und zog sich, nachdem sich auch die Hofmark Puechausen
Stammbaum aus Joh. Heinr. Notthafft: Erzählung Aholminger Streitsache, 1644
Stammbaum aus Joh. Heinr. Notthafft: Erzählung Aholminger Streitsache, 1644
verkauft hatte, auf ihr Schloß Warth zurück, wo sie 1641 starb. Das Maxlrainische Drittel an Aholming hatte Johann Baptist Freiherr v. Gumppenberg 1631 mit Maria Susanna v. Maxlrain erheiratet. Das zweite Notthafftische Drittel war nach dem Tode Wilhelms II. auf dessen Sohn Franz Ignatz Notthafft v. Wernberg auf Aholming und Fürstenstein übergegangen.
Nachdem mit dem Ableben von Hans Sigmund und Hans Christoph die von Heimeran III. Notthafft ausgehende Linie der Familie erloschen war, machte das Hochstift Passau erneut die Heimfälligkeit seines Aholminger Besitzes geltend und verlieh die für heimfällig erklärten Lehenschaften an Urban Freiherrn v. Pötting. Eva Notthafft, Hans Sigmunds Witwe und Hans Christophs Mutter, entzog sich den Streitigkeiten mit dem Hochstifft Passau, indem sie - wie oben bereits berichtet - ihren Anteil an Aholming dem Grafen Johann Heinrich Notthafft von Wernberg veräußerte. Dieser argumentierte gegenüber dem Hochstift, dass dieses bezüglich der Belehnung mit den strittigen Gütern, den Besitzern der Herrschaft Aholming den Vorzug geben müsse, da mit Ausnahme der sich nicht mehr im Besitz der Familie Notthafft befindlichen Hofmark Seebach und einiger außerhalb gelegener Zehnten, alle strittigen Güter und Grundgülten innerhalb der sonst frei eigenen Dörfer Aholming und Pentzling gelegen seien. Urban Freiherr v. Pötting wandte sich jedoch an die kurfürstliche Regierung in Landshut und erwirkte dort ein Immissions-Dekret, welches dem Pfleggericht Natternberg zur Exekution übertragen wurde. Trotz der heftigsten Proteste des Verwalters Wolfgang Zettl wurde daraufhin ein Drittel aller Untertanen in den Dörfern Aholming und Pentzling von den Passauischen und Pöttingischen Kommissaren und Anwälten in die Pflicht gezwungen. Dem Grafen Johann Heinrich Notthafft war „bößlich nur noch das Schloß Iserau sambt dem Preuhauß vnd (die) ärmisten Underthanen der übrigen Dörffer inhändig verblieben“.
Dieser protestierte gegen dieses Vorgehen nun seinerseits beim bayerischen Kurfürsten. Inzwischen aber ließ der Natternberger Pflegsverwalter die „mit dem Lehenbarn noch vermischten Zehentfexungen“ des Grafen beschlagnahmen, aus dem Zehntstadel wegführen und im Aholminger Wirtshaus einlagern. Das Wirtshaus, dessen Herrschaft jährlich unter den drei Besitzern des Rittergutes Aholming wechselte, lag in diesem Jahr in den Händen der Vormundschaft über Wilhelm II. Nothaffts (+ 1633) Kindern. Diese nahm das Getreide auf Bitten Heinrich Notthaffts bis zum Austrag der Angelegenheit unter Arrest, worauf sich Urban Frhr. v. Pötting wegen Spoliierung seines Getreides wiederum beim Kurfürsten beschwerte.
Die Regierung in Landshut hatte auf Heinrich Notthaffts Protest hin die Immission des Urban Frhr. v. Pötting in die strittigen Lehen bestätigt, wogegen Notthafft von Wien aus durch seinen Bevollmächtigten und Vetter Wolff Ludwig Frhr. von Gumppenberg beim kurfürstlichen Hofrat in München appellierte. Zwischenzeitlich war Eva Notthafft (+ 1641) verstorben. Sie hatte die Gemahlin des Hans Georg Frhrn. v. Closen auf Gern zu ihrer Universalerbin eingesetzt. Dieser forderte nun den Aholminger Verwalter Wolfgang Zettl schriftlich zur Pflichtleistung auf. Diese verweigerte der Verwalter jedoch mit Hinweis auf die dem Grafen Johann Heinrich Notthafft geleisteten Eide. Dieses und die Verweigerung der Nutznießung der Herrschaft Aholming wertete Hans Georg v. Closen als Eingriff in die Erbschaft seiner Gemahlin und klagte dagegen bei der kurfürstlichen Regierung in Landshut und bat um die Sequestrierung der Aholminger Güter. Georg v. Closen monierte die Einhaltung der seinerzeit zwischen Eva Notthafft und Graf Johann Heinrich Notthafft geschlossenen Verträge und forderte die Bezahlung der Schöneichischen Erbschafts-Gläubiger oder die Rückgabe des an Graf Johann Heinrich Notthafft übergebenen Drittels der Herrschaft Ahoming. Am 30. Juni 1643 war eine Zusammenkunft zwecks gütlicher Einigung der streitenden Parteien einberufen worden. Dabei verkündete Hans Georg v. Closen, dass er seine Ansprüche an Aholming inzwischen dem Freiherrn Urban v. Pötting käuflich abgetreten habe. Am 14. Juli 1643 informierte der Aholminger Verwalter den Grafen Notthafft darüber, dass sich der Baron v. Pötting schon länger als 8 Tage vor Ort befände und verlauten ließe, dass ihm am 16. Juli die „noch übrige Aholmingische Angebührnis“
Schloß Aholming, Kupferstich von Michael Wening
Schloß Aholming, Kupferstich von Michael Wening
des Grafen Notthafft durch das Pfleggericht Natterberg überantwortet werde. Trotz seines schriftlichen Protestes und seiner persönlichen Anwesenheit in Aholming, konnte der Graf Notthafft diese gerichtliche Übergabe nicht verhindern. Er schreibt: „Bin also den 16. eiusdem abermals mit Gewalde deß meinigen entsetzt vnd alles Aholmingischen Inhabens völlig entwehret worden.“ Nach der „Bavaria“ erholte sich Graf Johann Heinrich Notthafft, „als der Besitz der weitgedehnten Herrschaft (Aholming) durch die Erbtheilung mit den Familien von Pötting und Maxlrain in Frage stand, in dem schwierigen Rechtsstreite wegen der Fideicommisseigenschaft ein Gutachten der Universität Pont á Mousson in Lothringen, mit dem er auch durchdrang.“ 1646 kam es endlich zu einem Vergleich zwischen den streitenden Parteien, wonach Urban v. Pötting die Ansprüche Johann Heinrich Notthaffts auf den von ihm erworbenen Anteil von Aholming mit der Zahlung von 4000 Gulden ablösen sollte.19
In einem am 30. November 1646 im Schloß Wiesenfelden vereinbarten Familienvertrag setzten sich Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg auf Wiesenfelden, Johann Albrecht Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Runding, Franziskus Ignatius Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Aholming und Christoph Meinrat Notthafft Freiherr v. Wernberg auf Runding zu gegenseitigen Erben ein.20 Franz Ignatz Notthafft von Wernberg, der einzige Sohn Wilhelms II., war 1646 das einzige noch lebende männliche Glied des Aholminger Zweiges der Notthafft von Wernberg. Er starb am 15. Februar 1659 in Fürstenstein und wurde im Chor der dortigen Schloßkapelle begraben. Nach seinem Tod waren alle notthafftischen Besitzanteile an Aholming in den Händen des Grafen Johann Heinrich Notthafft vereinigt. Für die Witwe Franz Ignatz' wurde eine Entschädigung von 125.000 Gulden ausgehandelt.21
Nach Johann Heinrichs Tod im Jahr 1665 traten dessen Söhne, die Grafen Wolf Heinrich und Georg Heinrich Notthafft von Wernberg das Erbe ihres Vaters in den Herrschaften Aholming, Runding, Raindorf, Eisenstein und Schönstein an. 1674 kam es dann zur Erbteilung zwischen den Brüdern, wobei die Herrschaft Aholming dem Grafen Georg Heinrich Notthafft von Wernberg zufiel.22 Dieser „machte der Zergliederung von Aholming mit großen Unkosten ein Ende und kaufte die abgerissenen Stücke nacheinander von den übrigen Inhabern ... außer einigen einschichtigen lehenbaren Untertanen und dergleichen Zehnten, welche als von dem Hochstift Passau zu Lehen rührend und kürzlich mit Absterben der Gumppenbergischen Besitzer, als heimgefallene Güter dem Herrn Johann Ferdinand Albrecht Graf von Preysing in Moos wiederum zu Lehen verlassen wurden.“23 Wie Michael Wening berichtet, ließ Graf Georg Heinrich das Schloß Aholming teils renovieren, teils neu erbauen und richtete es sich als Domizil ein.24
Georg Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb am 20. September 1703. Zwei Jahre später erneuerte der Passauer Bischof Johann Philipp v. Lamberg die
Aholming auf dem Landschaftsgemälde „Bayerischer Krieg von Ao. 1741 - 1745
Aholming auf dem Landschaftsgemälde „Bayerischer Krieg von Ao. 1741 - 1745" in der Diözesansammlung Passau
Belehnung von Georg Heinrichs Sohn Sebastian Heinrich Notthafft und dessen Vetter Johann Heinrich, dem Sohn Wolf Heinrichs, mit der Auflage, dass die Güter zu Aholming ihnen als Mannlehen verliehen seien, aber nur auf katholische Nachkommen übergehen dürfen.25 Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg starb 1734 als letzter Sproß der gräflichen Linie seiner Familie; die Herrschaft Aholming wurde für heimgefallen erklärt. Nach längerer Bedenkzeit gab Kurfürst Maximilian Joseph am 23. Dezember 1745 die kurfürstlichen Lehen Johann Franz de Paula Graf von Preysing und seinen männlichen Leibeserben. 1758 empfing Johann Kaspar Graf von Preysing zu Moos dieselben und 1770 nach dessen Tod sein gleichnamiger Sohn. Dieser ließ das Schloss 1791 bis auf das Portalgebäude und den Wirtschafthof abbrechen.26
Heute ist außer dem wappengeschmückten Torbau, der einst den Zugang zur Vorburg vermittelte und dem aus dieser hervorgegangenen Wirtschaftshof vom Schloss nichts mehr vorhanden. Das Steinmaterial soll 1791 zum Bau des Brauhauses in Moos verwendet worden sein. Das Areal der von Wening dargestellten Schloßgebäude, wird heute quer von der nach Aholming führenden Ortsverbindungsstraße durchschnitten. Ein Luftbild des Landesamtes für Denkmalschutz aus dem Jahr 1981, das die Ausmaße der ehemaligen Burg deutlich erkennen läßt, darf hier aus urheberschutzrechtlichen Gründen leider nicht abgebildet werden!27
Harald Stark 02/04
1 Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf, München 1971, S. 144 f.
2 FamG II, 22, 42; W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil I, Ingolstadt 1585, S. 248; Johann Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg: Kurtze doch Gründtlich: vnd Wahrhaffte Erzehlung der gantzen Aholmingischen Geschicht und bißherigen Verlauffs selbiger Strittsachen..., 1644.
3 W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 184
4 FamG II, 54; W. Hund: Bayerisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 184
5 Rettinger, fol. 6; FamG. II, 174, 261; F. Mader u. J. M. Ritz: Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, Bd. XIV: BezA Vilshofen, München 1926, S. 13 f.
6 Josef Klämpfe: Der ehemalige Schweinachgau, 1854, S. 178f.
7 Vgl. Ritterburg und Fürstenschloß, Ausstellungskatalog, Passau 1998, S. 22
8 Rettinger, fol. 8
9 BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 670 (alte Signatur!), FamG II, 212, 216, 337 (hier wird als Jahr 1491 angegeben!)
10 Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf, München 1971, S. 146 f.
11 W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 190
12 W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 184
13 W. Hund: Bayrisch Stammenbuch, Teil II, Ingolstadt 1586, S. 157
14 Bavaria - Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1. Band, 2. Abt., München 1860, S. 1144
15 Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf, München 1971, S. 148
16 FamG II, 236
17 FamG II, 237
18 BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 1439
19 Joh. Heinrich Notthafft Graf v. Wernberg: Kurtze doch Gründtliche: vnd Wahrhaffte Erzehlung der gantzen Aholmingischen Geschicht vnd bißherigen Verlauffs selbiger Strittsachen..., gedruckt 1644 ; FamG II, 409, 420
20 BayHStA. München, Notthafft-Archiv U 1106/III
21 Bavaria - Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1. Band, 2. Abt., München 1860, S. 1144; FamG II, 242 f.; 427, 429
22 FamG II, 440 f.
23 FamG II, 450
24 Michael Wening: Historico-Topographica Descriptio - Das ist: Beschreibung deß Churfürsten- vnd Hertzogthums Ober- vnd Niedern Bayrn ..., 3. Teil, Rentamt Landshut, München 1723, S. 53 f.
25 FamG II, 453
26 Klaus Rose: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 27: Deggendorf, München 1971, S. 149.; F. Mader u. J. M. Ritz: Die Kunstdenkmäler von Niederbayern, Bd. XIV: BezA Vilshofen, München 1926, S. 15
27 Vgl. O. Braasch u. R. Christlein: Die Burg Isarau bei Aholming, Landkreis Deggendorf, Niederbayern, in: Das archäologische Jahr in Bayern 1981, Stuttgart 1982, S. 186 f.

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