Wappen Notthafft Familie Notthafft
Über Ursprung und Bedeutung des Wernberger Wappenfrieses
Über dem Eingangstor im neuen Torhaus der Burg Wernberg sind in Form eines Frieses vier querrechteckige Sandsteinquader mit erhaben ausgearbeiteten Doppelwappen eingemauert. Die Schildform der dargestellten Wappen weist ins 13. bzw. 14. Jahrhundert und sicherlich sind die Wappensteine älter, als das Torgebäude in dem sie heute als Frontschmuck eingemauert sind. Wo sie ursprünglich angebracht waren, ist unbekannt. Über die Zeit ihrer Entstehung und ihre Bedeutung lieferte Norbert Sack in einem am 5. Februar 1996 geschriebenen Brief eine interessante Theorie:

Lieber Harald,

zu den Wernberger Burgwappen kann ich nur Mutmaßungen abgeben. Der Schildform nach könnten die Wappen aus der Zeit um 1230 - ca. 1400 stammen (siehe "Wappen, ihr Ursprung, Sinn und Wert" S. 76/77 v. Ottfr. Neubecker). Nun ist beim ganz rechten Wappenstein (ich bezeichne ihn mit E1 = Ehewappen l) das Wappen der Grafen von Ortenburg (vor Mai 1531 Ortenberg) sehr deutlich als dieses zu erkennen. Landgraf Gebhard IV. von Leuchtenberg (+1279) war mit Elisabeth (+1272), Tochter des Grafen Heinrich von Ortenburg-Murach (+1241) verheiratet. Sein älterer Bruder, Landgraf Friedrich II. von Leuchtenberg, Erbe von Waldeck (+1284), hatte deren Cousine zur Frau, auch Elisabeth (+1275), Tochter Rappotos II. von Ortenburg (+1231). Wenn wir nun annehmen, daß Landgraf Gebhard IV. (+1279) diese Wappen vielleicht um 1245 - 1265 anbringen ließ, so könnte er ja in den drei linken Ehewappen seine Ahnen bedacht haben. An seine Eltern zumindest hätte er nicht gedacht (vielleicht ist der Stein ja auch verloren gegangen). Sein Vater, Landgraf Gebhard in. von Leuchtenberg (+1244) war mit Elisabeth Burggräfin von Nürnberg verheiratet und es müßte als nächstlinkes Doppelwappen (E2) Zollem - Leuchtenberg kommen. Wenn er nun diese Generation aus irgendeinem Grund nicht aufnahm, so kämen dann seine Großeltern (alles väterlicherseits) an die Reihe: Diepold I. Landgraf von Leuchtenberg (+ 1209) oo ?. Da dessen Frau nicht bekannt ist, würde sie durch das Wappen bekannter und dürfte, wenn meine Theorie stimmt, aus dem Geschlecht der Wildensteiner stammen (E3). Das nächstlinke Ehewappen wären die Urgroßeltem. Gebhard n. von Leuchtenberg (+ ca. 1168) oo Jutta Gräfin von Vohburg. Auf der Titelseite der Heimatbeilage des Amtl. Schulanzeigers d. Reg.bez.0fr. Nr. 111 ist das Ritterwappen des Markgrafen Diepold III. von Nabburg und Cham abgebildet und es könnte unser verwittertes Wappen in E4 dasselbe sein.
Nun kämen die Ururgroßeltem, der erste bekannte Leuchtenberger Gebhard I. (+1146) oo Heilweg von Lengenfeld. Ich konnte nun das Wappen der Herren von Pettendorf-Lengenfeld-Hopfenohe nirgends finden. Finde nur eine Notiz mit Lengenfelder oder Lengenfeld, die nebenstehendes Wappen zeigt. Eine Lanzenspitze wäre ja an dem ganz linken Wappen, welches teils noch unter Putz liegt, auch zu erkennen.
Nun noch zum viermal auftauchenden Wappen der Ehemänner. Die Leuchtenberger und die Nothaft haben ja beide den blauen Balken, diese einen in gold, jene einen in silbernem Feld. Die Nothaft waren aber in so früher Zeit nicht mit den Ortenburgern verschwägert, so daß uns die Leuchtenberger übrigbleiben. Nun gibt es bei den Leuchtenbergem das Stammwappen (Silberner Balken im blauen Feld) und ein erweitertes Wappen (siehe Bibliophile TB. "Johann Siebmachers Wappenbuch" Hrsg. Horst Appuhn, Band l, Taf. 8 / oder "Siebmacher - Abgestorbener Bayerischer Adel" Teil l. Tat. 115). Das erweiterte Wappen hat in der vorderen Hälfte das Stammwappen, in der hinteren das Wappen der Grafschaft Hals (Wechselfarben). Die Grafschaft Hals fiel aber erst 1375 durch Erbschaft an die Leuchtenberger. Wie können sie also schon über 100 Jahre vorher dieses erweiterte Wappen führen. Die einzige Erklärung wäre die Anwartschaft, also daß vertraglich der Erbfall schon geregelt war. Dies war in den deutschen Staaten gang und gäbe. Preußen und auch die fränk. Hohenzollern führten zum Beispiel, die pommerschen und mecklenburgischen Wappen und Titel in Anwartschaft. 1442 hatten die Häuser Mecklenburg und Kurbrandenburg einen wechselseitigen Erbvertrag abgeschlossen, demgemäß beim eventuellen Erlöschen des einen, das andere die Erbfolge genießen sollte. Später gab es deshalb einen scharfen Federkrieg zwischen Berlin und Strelitz. Die wirkliche Erbfolge in Mecklenburg konnte Preußen nie antreten, während am 10. März 1637 nach dem Tode des Pommernherzogs Bogislaw XIV. Brandenburg das Greifenhaus wenigstens vorerst zum Teil beerbte.
Harald Stark, Juni 2001



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