Wappen Notthafft Familie Notthafft
BayHStA. München
Notthafft-Archiv Lit. 21
Untersuchung über die Notthafftischen Afterlehen im Egerland, 1787:
Abgehalten von dem k.k. Appellationsgerichtsrath und k.k. Kommissarius, Herren Adam Franz v. Eschericht, Eger den 6 ten August 1787
In betreff deren im egerischen Bezirk liegenden sogenannten Freyherrl. Nothafftischen kleinen Afterlehensstücken.
In Beisein des k. Egerischen Burgverwalters Andreas Pütz erscheinen Johann Michael Sartor, freyherrl. Nothaftischer Gerichtspfleger und Lehenprobst und der über die k. böhm. Lehen inner der Provinz angestellte Lehenrichter Franz Tobl zu Neualbenreuth und erlegen die Vollmacht d.d. 3ten August 1787, Sub Nr. 1, und wurde denselben auferlegt, den Ursprung, wann und auf was für Art die kleinen Freyherrl. Nothafftischen Afterlehensstücke an (die) Freyh. v. Nothaft gelanget, anzuzeigen: Worauf dieselben zur Antwort geben, wegen Länge der Zeit und besonders wegen der ao. 1766 zu Poppenreuth fürgewesenen Feüersbrunst, in welcher das Schloß Poppenreuth gänzlich eingeäschert worden, könne der Ursprung dieser freyherrl. Nothaftischen Lehenstücken nicht mehr angezeiget werden, sey aber bekannt, daß solche von jeher bei dem freyherrl. Geschlecht v. Nothaft befindlich und dieses von denen regirenden Königen von Böhmen jederzeit damit belehnet worden. ...

Hierauf wurde zur Untersuchung deren individuellen Lehnstücken geschritten und ist diesfalls die bei dem k. egerischen Burggrafenamt untern 27. März 1768 verfaßte und Einer hochlöbl. deütschen Lehenschranne zugesendete Konsignation zum Grunde genommen worden:

(Das) Dorf Riemen, weisen sich die Bevollmächtigten durch das beigebrachte Lehenprotokoll de ao 1716 aus, daß der Kaspar Rößler den in der Konsignation Sub No. 1 ausgewiesenen Viertelhof zu Riem samt Ein- und Zugehörungen bereits ao 1716 besessen habe, die 5 fl. Lehengeld sind gleichfalls ausgewiesen und 45 X 1) Schreibgebühr, wohingegen in der Konsignation nur 30 X Schreibgebühren ausgesezt sind.
Bei dieser Gelegenheit produzirten die Bevollmächtigten ein Lehenbuch de ao. 1599, vermög welchen in denen freyherrl. Nothaftischen Lehenbriefen ausdrücklich gesagt wird, doch da es durch Tod, Kauf oder Wechsel, wie das Namen hat, verändert, daß es jedesmal wieder in Lehen genommen und die Lehengebühr den Fällen und seinen Würden nach davon gereicht werde, auch mir, meinen Erben und Lehensfolgern an habender Lehensgerechtigkeit hierdurch nichts begeben, woraus erhellet, daß das Lehengeld nach dem inneren Schätzungswerth entrichtet werden müsse, die Schätzung aber wäre dem uralten Gebrauch nach der 10te Gulden und da bereits durch 69 Jahre wegen deren bekannten, mit dem fürstl. Hause Lobkowitz wegen der Sukzession in die k. böhm. freyherrl. Nothafftische Hauptlehengüter Weißenstein, Poppenreuth und Friedenfels gehabten Streitigkeiten diese kleinen freyherrl. Nothaftischen Afterlehenstücke in eine gewisse Stockung gerathen sind, das freyh. Geschlecht v. Nothaft jedannoch von Zeit zu Zeit (um) die Belehnung dieser Afterlehenstücken allerhöchsten Orten allerunterthänigst angesuchet habe, die Belehnung aber selbst allererst in ao. 1786 erfolgt seye, so behielte sich der Baron Nothaft das Recht bevor, die Schätzung dieser Afterlehengüter neuerdings vorzunehmen, als auch die rückständigen Lehengebührnisse, die sich seit der Zeit der letzten Belehnung, nemlich ao. 1716 ergeben abzuheischen, und erlegen Sub No. 2 eine Abschrift eines freyh. Nothaft. Lehenbriefs d.d. 28 ter 7ber 1599.
Nun wäre zwar er, Baron Nothaft, untern 6. April 1786 von der hochlöbl. k.k. deutschen Lehenschranne in Ansehung des laudemij abgewiesen worden, mit dem hinzusatz, er hätte solches nur vor die jezige Afterlehensrekognoszirungen und zwar in der Maße abzunehmen, wie es nach Ausweis der Akten gewöhnlich. Wider dieses Abweisungsdekret habe er, Baron Nothaft, neuerdings allerhöchsten Orten eine Vorstellung eingereicht, worüber dessen Bevollmächtigte die Rekognizion von dem freyh. Nothaftischen Agenten nachtragen werden, bisher wäre aber hierüber keine Resolution erfolgt.
Erschiene der dermalige Besitzer des freyherrl. Nothafftischen Afterlehns zu Riemen , Franz Schaller , hat aber keine Urkunden beigebracht und meldet, daß er von dem Baron Nothaft keinen Lehenschein habe und nur gehöret hätte, daß sein besitzender Viertelhof ein freyherrl. Nothaftisches Afterlehen seyn solle. Es wurde also ihme aufgetragen, morgen anwiederum zu erscheinen und sämmtl. Dokumenten beyzubringen.

Dorf Markhausen:
Michael Adler: Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 hat er die besitzende Mühle, Nothaftisches Lehen, von einem Herrn v. Zedtwitz pro 2300 fl. erkauft, das Lehengeld ist 24 fl., Schreibgeld 30 X. Vermög der Konsignazion aber ist das Lehengeld 4 fl., Schreibgebühr 30 X. Der dermalige Besitzer Johann Adler bringt einen Kaufbrief d.d. Liebenstein, den 19. 8ber 1693 bei, vermög welchen der Friedrich v. Zedtwitz für sich und seine Gebrüder Wolf Dietrichen, Christian Erdmann und Johann Philipp Gottfried v. Zedtwitz auf Liebenstein, die Mühl zu Markhausen mit ihren Gebäuden, 3 Mahlgängen, darzu gehörigen Wasserlauf aus (der) Eger, Mühlwerk und einen Fischteich, so dem H. Nothaft zu Weissenstein zu Lehen gehet, dann einen halben Hof pro 2400 fl. an den Georg Adler zu Burg verkaufet, er, Johann Adler, habe diese Mühl von seinem Vater Michael Adler ererbet, den halben Hof aber habe sein Vater dem Mathes Wohlrab wieder um 2100 fl. verkauft.
Hier kömmt zu bemerken, daß in dem beigebrachten original Kaufbrief von einem Neidstampfen 2) keine Meldung gemacht wird. Dieser nemliche Johann Adler besitzt ein Stück Fischwasser an der Rößla liegend als Nothaftisches Afterlehen. Nach Ausweis des Lehenbuches hat solches Georg Sölch von Georg Adler erkauft. Anbei bringet derselbe einen Lehenbrief, d.d. Eger, den 13. März 1691 von Christoph Erdmann Nothaft v. Weißenstein bei, Inhalt dessen der Johann Adam Junker mit diesem Fischwasser belehnet worden; hat nach Ausweis deren Lehenbüchern seine Richtigkeit. Der dermalige Besitzer Georg Frank hat einen Tauschkontrakt d.d. 4. Junii 1717 vorgezeigt, vermög dessen der Sebastian Wolf zu Settendorf seinen dasigen Hof gegen das Nothaftische, dem Hannß Bartl zugehörige Lehengütlein zu Markhausen vertauschet, worinnen dann ausdrücklich gesagt wird, daß das Gütl Nothaftisches Lehen seye, mit dessen Tochter habe er dieses Lehengütl erheürathet.
Sub N um 5: trifft mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins, der dermalige Besitzer Thomas Hackl , ein Sohn des vormaligen Besitzers Anton Hackl , meldet, daß er diesen Lehensackzins dem Johann Schmied , Bürger der Stadt Eger verkauft habe, Urkunden habe er keine in Handen.
Sub N ro 6: unterwaltet mit dem Lehenbuch de ao. 1716 der Unterschied, daß nebst dem Sackzinß annoch eine Henne, ein Keeß und 30 Ayer auf dem Hof als Lehen stehen und das Lehngeld 4 fl. 30 X und 45 X Schreibgebühr betragen solle. Der dermalige Besitzer Georg Adam Ott kann diesfalls keine Auskunft geben, bezieht sich auf das Uebernahmsinstrument, welches in dem städtischen Kontraktenbuch de ao. 1777, fol. 21 einverleibet ist, d.d. 24. Jänner 1778, vermög welchen sein Vater Kaspar Ott seinen ganzen Hof ihme pro 3400 fl. überlasset, von einem Nothaft. Sackzinß aber wird hierinnen keine Meldung gemacht. Die Bevollmächtigten machen hiebei die Erinnerung, daß zu Folge des alten Lehenbuchs de ao. 1599 fol. 100 die 2 Lehensackzinsen zu Markhausen, welche dermal Thomas Hackl und Kaspar Ott zu lehen hat, im Jahr 1599 aber beisammen gewesen und damit der Benedikt Klingevogel , Bürger in Eger belehnt worden, auch ein Zehnt zu Tobersreuth auf etlichen Äckern zu Lehen geht, wie es der Lehenbrief Sub N. 3 aufzeiget. Da nun in der Hauptkonsignazion von diesen Lehenzehenden nichts ersichtlich, so ist dem k. egrischen Burggrafenamtsverwalter aufgegeben worden, von der Liebensteiner Lehensobrigkeit die nähere Auskunft abzufordern.
Sub N o .8: erschiene Egidius Ziener, ein Sohn des Lorenz Ziener, welcher von seinem Vater Hannß Ziener nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 und dieser den halben Hof gleichfalls von seinem Vater Mathes Ziener um 450 fl. erkauft. Die Lehensgebührnis trifft übereins.
Sub N o .9: Johann Ott hat den halben Hof mit seinem Eheweib, einer Tochter des Martin Bartl, um 3500 fl. erheurathet, zu folge Lehenbuch de ao. 1716 hat Egidius Bartl diesen halben Lehnhof von seinen Geschwistern erkaufet, die Lehengebührniß stimmt übereins.

Sub N o .10: Triesenhof: trift mit dem Lehnbuch de ao. 1716 übereins.

Sub N o .11: Sorgen: Der dermalige Besitzer Johann Löw hat den Viertelhof von Johann Andreas Breit, ein Sohn des Hannß Breit, zu Folge des produzirten Kaufbriefs d.d. 4. July 1777 um 5000 fl. erkaufet, in diesem Brief wird gesagt, daß der Viertelhof ein Nothaftisches Lehen ist, dieser Viertelhof wird aber weder in dem alten freyherrl. Nothaft. Lehenbuch de ao. 1599 noch in dem jüngern Lehenbuch de ao. 1716 ausgewiesen.
Sub N o .12: Andreas Kahla, ein Sohn des vorigen Besitzers Thoas Kahla, welch letzterer die Mühl zu Sorgen mit 2 Mahlgängen und Zugehörungen, Inhalt des in copia beigebrachten Kaufbriefs d.d. 13. July 1754 um 1395 fl. erkauft. In diesem Kontrakt wird nichts gemeldet, daß diese Mühl ein Nothaftisches Lehen seye. Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 aber ist diese Mühl mit 2 Mahlgängen nebst einem Acker und einer Wiese Nothaft. Lehen und hat solche der Georg Jakob Muk, Müller zu Wogau, seiner eigenen Geständnis nach, um 750 fl. erkauft und Lehengeld wird daselbst mit 6 fl., Schreibgebühr mit 30 X ausgewiesen.
Sub N o .13: Mathes Brandner, ein Sohn des Niklas Brandner, hat sein Haushalten von besagt seinem Vater um 2425 fl. in Folge des lib: Contract 3) : de ao. 1772, fol. 163 einverleibten Instruments übernommen. Von einem hierauf haftenden Nothaftischen Lehen wird in diesem Uibernahmsinstrument keine Meldung gemacht, wohl aber bezeugt das Lehenbuch de ao. 1599, fol. 90 und das jüngere Lehenbuch de ao. 1716, daß die 2 Kaar Zehendgetraid Nothaftisches Lehen sind und hat nach Ausweis des lezteren der Hannß Niklas Brandner nach Absterben seines Vaters Michl Brandner vor 2 Fälle an Lehengeld 6 fl. und Schreibgebühr 30 X entrichtet.
Sub N o .14: trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins, bis auf die Lehengebührnis, vermög Lehenbuchs soll die Lehentax 2 fl. und Schreibgebühr 30 X sein, vermög der Konsignazion aber ist das Lehengeld 1 fl. 30 X.
Diese 4 Kaar Sackzinßgetraid sind in dem erst besagten Michl Brandnerischen Uibergabsinstrument ausgewiesen, ohne jedoch zu bestimmen, daß solche Nothaftische Lehen seien.
Sub N o .15: Johann Paul Breit, ein Sohn des Albert Breit, bringet einen alten original Gewehrsbrief, d.d. Eger, den 15. Juny 1746, vermög dessen hat der Hannß Renz zu Sorgen seine Herberg mit dem Schupflein samt Feld und Wiesen bis an den Teichdamm, dem Bartl Baumann von Hart verkaufet, der Kaufschilling wird nicht benannt, doch wird ausdrücklich darin gesagt, daß alles Nothaftisches Lehen seye. Wie und auf was Art dieser Gewehrsbrief in seines Vaters Hände gekommen, wisse er nicht. Dieses Lehen ist weder in dem alten Lehnbuch de ao. 1599, noch in jenem de ao. 1716 enthalten.

Sub N o .16: Nebanitz: Hannß Georg Frank hat den besitzenden Viertelhof von seinem Vetter Wolf Frank, welcher eine Tochter des Jakob Friedrich zur Ehe hatte, pro 2000 fl. übernommen und einen Kaufbrief d.d. 18. Feb. 1711 beigebracht. Zu Folge dessen hat Christoph Wilhelm solchen Viertelhof dem Bartl Müller zu Trebendorf um 2250 fl. verkauft, muthmaßlich ist dieser Bartl Müller der Vater des Adam Müller gewesen und der Jakob Friedrich hat eine Tochter des Adam Müller zur Ehe gehabt. In diesem Kaufbrief wird von einem freyh. Nothaftischen Lehen keine Meldung gemacht, wohl aber darin gesagt, daß dieser Vietlhof sonsten außer der Losung ledig und frey ist. In dem Lehenbuch de ao. 1716 wird 4 1/2 Tagwerk Wiesmath, die Killerin genannt, an der Eger liegend, als Nothaftisches Afterlehen ausgewiesen und hat solche der Adam Müller zu Nebanitz von Christoph Wilhelm erkauft, daß also in Gegenhaltung der Konsignation um ein Tagwerk der Unterschied ist. Er, Hannß Georg Frank bekennet auch, daß er eine Wiese, die Killerin genannt, besitze, ungefähr 1 1/2 Tagwerk betragend, doch seye durch die Eger schon vieles hievon abgerissen worden.
Sub N o .18: Hannß Kaspar Wilhelm zu Hartessenreuth bringet den original Gewehrsbrief d.d. 10. Juny 1732 bei, vermög welchen sein Vater Hannß Wilhelm die 2 Tagwerk Wiesmath von Martin Löw zu Wogau um 565 fl. erkaufet. Daß solche Nothaftisches Lehen seyen, wird darinnen nicht gesagt, wohl aber daß es außer der Losung ledig und frey ist. Nach Ausweis des Lehenbuches de ao. 1716 hat diese 2 Tagwerk Wiesmath der Martin Löw als Nothaftisches Afterlehen besessen und von seinem Vater ererbt und ist mit 2 fl. Lehntax und Schreibgebühr 30 X ausgewiesen. Vermög der Konsignation aber hat derselbe nur 1 fl. Lehengeld und 30 X Schreibgebür zu entrichten.
Sub N o .20: die 4 Morgen Feld an der Fußleuten betr. ist der in der Konsignation ausgewiesene Erhard Heinl nicht erschienen, dahero derselbe neuerdings vorgeladen worden.

Sub N o .21: Rohr: Eva Maria Rustlerin ist nicht erschienen und wird neuerdings fürgeladen.
Sub N o .22: Andreas Kunz, Hufschmiedmeister zu Trebendorf bringet einen in dem städtischen Kontraktenbuch de ao 1782, fol. 65 einverleibten Kaufbrief d.d. 13. Juni 1782 bei, vermög welchen er von Christoph Löw, Mahlmüllermeister auf der Haselmühl, dessen Vater Martin Löw gewesen, eine Wiese unweit des Sauerbrunns zu Rohr um 500 fl. erkaufet. Von einem Nothaftischen Lehen wird darin nichts gemeldet, sondern daß es außer der k.k. Steuer ledig und frey ist. Es bezeuget aber das freyh. Nothaftische Lehenbuch de ao. 1716 daß ein Tagwerk Wiesmath bei dem Rohrsäuerling Nothaftisches Lehen ist, welches im Jahr 1716 der Andreas Frank zu Milsen 4) besessen und von Wolf Jahn zu Wildstein erkaufet. Das Lehengeld ist mit 2 fl. 30 X angesezt, in der Konsignation aber nur mit 2 fl.
Sub N o .22: Rohr: das Gut zu Altenteich mit 2 Tagwerk Wiesen beim Rohrsäuerling. Die Freyherrl. Nothaftischen Bevollmächtigten berühren aus dem Lehenbuch de ao. 1599 daß Hannß Hafenrichter zu Grün mit diesem Lehenstück und einen Hord (?), so zu Feld gemacht, den 22. Jänner 1599 belehnt worden, die Lehengebühr ist daselbst mit 3 fl. Rhein. und 15 X Schreibgebühr angesezt und beide Stück sind geschätzt mit 30 fl. Nach Ausweis des Lehenbuches de ao. 1716 aber ist die Lehntax 3 fl. und Schreibgebühr 30 X. Der erschienene dermalige Besitzer des Rittermäßigen Allodialguts Altenteich, Johann Georg Wilhelm sagt, er wisse von einem Nothaftischen Lehen nichts und will sich hierzu nicht bekennen. Es sit dahero den Bevollmächtigten aufgetragen worden, von dem desfälligen Lehenbrief de ao. 1599 aus dem alten Lehenbuch fol. 123 eine Abschrift zur Kommission zu erlegen und befindet sich sub No.4.
Sub N o .24: Johann Georg Hafenrichter hat das 1 1/2 Tagwerk Wiesmath bei Rohr von seinem Schwiegervater Georg Adam Hafenrichter um 200 fl. erkauft und ist schriftlicher Kontrakt hierüber errichtet worden. Bringet einen Lehenbrief d.d. Eger, den 21. März 1685 von Christoph Erdmann Nothaft zu Weißenstein bei, vermög welchen Johann Bartl Renzen in Wildstein mit den 1 1/2 Tagwerk Wiesmaht beim Rohr belehnet worden. Wie und auf was für eine Art diese Lehnrekognizion in die Hände seines Schwiegervaters gerathen, wisse er nicht. Übrigens stimmt es mit dem Lehenbuch de ao. 1716 überein.
Sub N o .27: Egidius Steffel, ein Sohn des Mathes Steffel bezeuget mit dem original Gewehrsbrief d.d. 16. März 1718, daß der Mathes Habermann, Wirth zu Mühlbach sein Wirtshaus samt Zugehörungen, so Nothaftische Lehen ist, um 1540 fl. rhein. dam Michl Steffl, Großvater des gegenwärtigen Egidius Steffel verkaufet. In dem Lehnbuch de ao. 1716 ist angemerket: Kauffall und Lehenherrntodfall 20 fl., Schreibgebühr 2 fl. In der Konsignazion sind nur 10 fl. Lehengeld angesezt.



Forstsetzung der Kommission, abgehalten den 7. August 1787 in Beisein deren im gestrigen Protokoll bemerkten Individuen:

Sub N o .1: Erschiene Franz Schaller aus Riemen und brachte den original Kaufbrief d.d. 11 Febr. 1751 bei, vermög welchen Peter Pepl dem Michl Stadler den einen Viertelhof pro 900 fl. verkauft, wie auch einen Gewehrsbrief d.d. Liebenstein, den 21. August 1771, laut welchen der Michael Stadler bestätiget, daß ihme sein Schwiegersohn Franz Schaller den Kaufschilling pro 1149 fl. 30 X richtig entrichet habe. In beiden dieser Instrumenten kommt nicht vor, daß der Viertelhof ein Nothaftisch Lehen seye.

Sub N o .20: Nebanitz: Erscheint Erhard Heinl und meldet, er besitze zwar 4 Morgen Feld an der Fußleiten, daß aber solche ein Nothaftisches Lehen seyn sollen, wisse er nicht. Und sind zwar diese 4 Morgen Feld in dem Lehenbuch de ao. 1599 und 1716 nicht ausgewiesen, es bezeugt aber das in dem städtischen Archiv befindliche original Patent d.d. Poppenreuth, den 22. Xber 1755, worinnen Franz Georg Michael v. Manner, Freyherrl. Nothaftischer Lehenprobst, auf eine ihme zugekommene k. Elbogener Kreisamtliche Verordnung d.d. 13. nemlichen Monats, sammentlichen in dem egerischen Bezirk und elbogener Kreis befindliche Freyherrl. Nothaftische Afterlehenleute zu Verfassung der Konsignation fürgeladen, das die 4 Morgen Feld an der Fußleuten zu Nebanitz als freyherrl. Nothaftisches Afterlehen angesezet sind.

Sub N o .46: Erschiene H. Bürgermeister Limbek Bürgermeister und meldet, das ganze Dörfl Ottengrün wäre in 2 Hälften eingetheilt gewesen, wovon eine Hälfte Johann Joseph Otto v. Ottenthal und die andere Hälfte seine Schwester Klara verehelichte v. Reichel besessen. Von dieser leztern seye die Hälfte haereditario nomine an ihre Tochter Theresia v. Reichel gediehen und von dieser habe derselbe, laut produzirter Quittung d.d. Eger den 12. April 1785 die Reichlische Hälfte pro 955 fl. erkauft. Ingleichen erschiene Georg Hauer und brachte den Kaufkontrakt d.d. 8. Jänner 1758 bei, vermög welchen Joseph v. Ottenthal auf Nahoschitz und Plisiwa den nach Absterben der Frau Rosina, edlen Bruschen, gebohrnen v. Ottenthal, vi testamenti § 16 et 18, ihm und seiner Schwester der Frau Klara v. Reichel, geborne v. Ottenthal, erblich zugefallenen halben Antheil Sackzinß nebst allen übrigen kleinen Gerechtigkeiten und Appertinentien zu Ottengrün, dem Dörfl genannt, der Margaretha, verwitibten Hauerin, Mutter des gegenwärtigen Georg Hauer, pro 1300 fl. rhein. verkauft. In diesem Kaufkontrakt wird in form gesagt: und ist ermeltes Dörflein Ottengrün ein durchgehends Nothaftisches Lehen mit allen Recht: und Gerechtigkeiten, nichts hievon ausgenommen noch vorbehalten. In dem städtischen Kanzleiprotokoll N o . 12, fol. 171 p.v. hat Bürgermeister und Rath der Stadt Eger dem Johann Bruschen v. Neuberg über das denen Nothaftischen zu Lehen gehenden Dörflein Ottengrün einen Gewährsbrief d.d. 10. May 1675 ausgefertiget, welcher Sub N o . 5 beilieget. In der Konsignation werden 23 fl. Lehengeld und 20 X Schreibgebühr angesezt. Diese Gebührniß kommt aber weder in dem Lehenbrief noch in denen Kaufkontrakten hervor.

Sub N o .21: Rohr: Georg Adam Beer, Ehemann der Eva Rustlerin, saget, der erste Mann seines Eheweibs hat das Stück Huth beim Rohrsäuerling von Wolf Werner um 150 fl. leichtes Geld erkauft. Urkunden habe er keine in Handen, doch habe er gehört, daß es Nothaftisches Lehen seye. Dieses Stück Huth ist in dem freyherrl. Nothaftischen Lehenbuch de ao. 1716 ausgewiesen und hat diesem zu folge solches der Wolf Werner von Hannß Hafenrichter erkauft. An Lehengeld werden 2 fl. 15 X und Schreibgebühr 30 X darin ausgesezt. In der Konsignation aber nur 1 fl. Lehengeld und 15 X Schreibgebühr.

Sub No . 26: Andreas Wolf Voit, ein Sohn des Hannß Wolf Voit, wisse nicht, von wem sein Vater das Tagwerk Wiesmath am Pfarrgarten überkommen. Vermuthlich hat er es von seinem Vater Michl Voit zu Rathsam ererbet. Dieser Michl Voit ist auch in dem Lehnbuch de ao. 1716 ausgewiesen, wird mit 1 fl. 45 X Lehengeld und 45 X Schreibgebühr angesezt. In der Konsignation aber mit 1 fl. 30 X Lehengeld und 30 X Schreibgebühr. Er schäzt sich die Wiesmat auf 100 fl.

Sub N o .28: Ratsam: Sebastian Mayer hat das Stücklein Fischwasser an der Rößla von seinem Vater Hannß Mayer ererbet und schätzt sich solches auf 20 fl. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist der Hannß Mayer als Besitzer ausgewiesen, mit dem Lehengeld pro 2 fl. 30 X, Schreibgebühr 30 X. In der Konsignation aber mit 1 fl. Lehengeld und Schreibgebühr 15 X.
Sub N o .29: Mathes Friedrich, ein Sohn des Johann Kaspar Friedrich. Dem Vernehmen nach hat sein Großvater Adam Friedrich das Stück Holz in der Wehrleüten um 12 fl. leichtes Geld erkauft. Solches liegt auf bayreuthischem Boden. Vermög dem Nothaftischen Lehnbuch de ao. 1599, fol. 265 p.v. hat das Stück Holz der Christoph Rustler zu Rotsam von Kaspar Manner um 60 fl. erkauft und 6 fl. Lehengeld, dann 15 X Schreibgebühr gegeben. In dem jüngeren Lehnbuch de ao. 1716 aber ist nur 1 fl. Lehengeld und 40 X Schreibgebühr angesezt. In der Konsignation aber 1 fl. Lehengeld und 15 X Schreibgebühr.

Sub N o .30: Stadl: Karl Eckert, Pachter zu Oberkunreuth, meldet, daß er den Nothaftischen Sackzins, so auf dem Hof zu Stadl haftet, ao. 1759 licitando erkauft, könne sich auf den Preis nicht mehr erinnern und habe desfalls gar keine Documenten in Handen. Die Bevollmächtigten beweisen die Richtigkeit der 18 Kaar Sackzinß sowohl aus dem alten Lehenbuch de ao. 1599, als auch aus dem Lehenbuch de ao. 1716. In Ansehung der Lehengebührnis unterwaltet nur dieser Unterschied, daß zu Folge des Lehenbuchs de ao. 1716 an Schreibgebühr 1 fl. 30 X errichtet werden, die Konsignation aber nur 30 X ausweist.

Sub N o .33: Niklas Wilhelm, ein Sohn des Peter Wilhelm, saget er habe das halb Tagwerk Wiesen von seinem Vater und dieser wieder von seinem Vater, Simon Wilhelm, ererbet, welches mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereintrifft. Das Lehengeld wird in dem Lehenbuch mit 1 fl. und Schreibgebühr 15 X ausgewiesen. In der Konsigazion aber sind nur 30 X Lehengeld und 15 X Schreibgebühr ausgesezt. Schäzt sich solche auf 300 fl. Meldet anbei, er habe auch ein halb Tagwerk Wiesen von Reinl Wirth zu Trebendorf, schmiedlische Wiese genannt, und kömme von Adam Spengler her, um 500 fl. erkauft. Schriftlicher Kontrakt ist nicht errichtet worden. Dieses Lehn trifft mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins, bis auf die Gebührnis, welche in dem Lehenbuch mit 1 fl. Lehengeld und 30 X Schreibgebühr ausgesezt wird, in der Konsignazion aber mit 30 X Lehengeld und 15 X Schreibgebühr.

Sub N o .7: Markhausen: Erschiene H. Joseph v. Bigato und zeigte einen freyherrl. Nothaftischen Lehenbrief d.d. 26. 7ber 1757 vor, vermög welchen Wolf Bernhard Schmidl zu Eger mit einem Hof zu Markhausen, welcher jährlich 6 Kaar Getraid zinset, in gleichen mit einem Hof und Herberg zu Nebanitz von Adam Heinrich Nothaft belehnet worden. Von diesem Wolf Bernhard Schmidl ist dieses Lehen von dem Johann Leo Magnus v. Milach durch Heurath seiner Tochter gediehen. Dieser Milach seye der mütterliche Großvater des v. Bigato gewesen und von ihme dieses Lehen ererbet worden. In dem Baron Nothaftischen Lehenbuch de ao. 1716 ist Egidi Böheim mit diesem Hof zu Markhausen, welcher jährlich 6 Kaar Getreide zinset, und so er nach Absterben seines Vaters von seinen Geschwistern erkauft, belehnet worden und hat an Lehntax 5 fl., an Schreibgebühr 45 X entrichtet. Zur Zeit der verfaßten Konsignation ao. 1768 war der Jobst Adler Besitzer dieses Hofs, nach Aussage des dermaligen Besitzers Georg Friedrich, hat der Jobst Adler den Hof seinem Bruder Michl Adler verkaufet und von diesem habe er, Georg Friedrich, durch seine Tochter solchen erheuratet. Den ganzen Hof habe er in Anschlag pro 6500 fl. übernommen. Von einem darauf haftenden Nothaftischen Lehen seye ihme nichts bekannt. In der Konsignation werden nur 3 fl. Lehengeld und 45 X Schreibgebühr ausgewiesen. Übrigens machet sich H. v. Bigato anheischig, in Erforderungsfall weiters auszuweisen, wie die nach Ausweis des Theilungsinstruments deren Erben des Johann Leo Magnus v. Milach auf Podnershof, d.d. Eger, den 17. April 1722, auf diesem Hof ausgewiesene 2 Kaar halb Korn, halb Haber, eine Gannß, Zinß und 2 fl. Roßscharwerksgeld von Jobst Adler an ihn gediehen.

Sub N o .17: Hat H. v. Bigato einen Kauf-Kontrakt d.d. Eger, den 17. Febr. 1684 beigebracht, vermög welchen Johann Bernhard Schmiedl v. Seeberg auf Nebanitz den Hof samt Zugehörungen dem Andreas Franken zu Perk verkaufet und vermög anderweitig beigebrachten original Kaufbrief d.d. 12. August 1771 hat der Hannß Georg Frank sothanen Hof der Frau Maria Justina v. Bigato, gebohrnen v. Milach auf Rokendorf, Mutter des gegenwärtigen Herrn v. Bigato, um 9000 fl. verkauft. In beiden diesen Instrumenten wird keine Meldung gemacht, daß dieser Hof ein freyherrl. Nothaftisches Lehen seye, wohl aber bezeuget das Lehenbuch de ao. 1599, fol. 128 daß der Balthasar Schmiedl den 20. July 1613 von Friedrich Sittig Nothaft mit einem Hof und Herberg zu Nebanitz belehnt worden, und der von H. v. Bigato beigebrachte Lehnbrief des Adam Heinrich Nothaft d.d. Friedenfels den 26. 7br 1651 bewahret gleichfalls, daß Wolf Bernhard Schmiedl zu Eger mit einem Hof und Herberg zu Nebanitz belehnet worden seye. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist der Martin Frank zu Nebanitz als Besitzer dieses Hofes, so er von Wolf Bernhard Schmiedl erkauft, mit einer Lehntax pro 4 fl. und Schreibgebühr 30 X ausgewiesen. In der Konsignation aber sind nur 3 fl. Lehengeld und 30 X Schreibgebühr angesezt.

Sub N o .19: Zeuget H. v. Bigato einen Lehnbrief des Georg Rudolph Nothaft v. Weißenstein, d.d. Eger den 23. 9ber 1709 vor, vermög welchen Johann Philipp Kämmerer von Unterpilmersreuth für sich und als Lehenträger seiner Schwäger Johann Leo Magnis v. Milach auf Potmershof, dann Georg Adam Kämmerer v. Pahlitz mit der Mühl zu Nebanitz samt dem Zinßgetreid und Michaeliszinß, mit all desselben Ein- und Zugehörungen, Recht- und Gerechtigkeiten, so sie von ihrem Schwiegervater Georg Andreas Schmiedl v. Seeberg ererbet, belehnet worden. Dieses trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 überein. Von diesem Leo Magnus ist die Mühl an seinen Sohn Hubert und von diesem an dessen Tochter Maria Justina, Mutter des gegenwärtigen H. v. Bigato, gediehen. Die Gebührniß unterscheidet sich nur an deme, daß in dem Lehenbuch 40 X Schreibgebühr, in der Konsignation aber 27 1/2 X ausgewiesen. Lehengeld ist 3 fl. 30 X, der Werth dieser Mühle ließe sich eigentlich nicht bestimmen. Vermög des besagten Leo Magnus v. Milachischen Theilungsinstruments bestehet der darauf haftenden Getraidzinß in jährl. 4 Maßl Korn, 2 Keeß, 2 Hennen, 30 Ayer und 16 X Michaeliszinß, dann der Unterthändig- und Fälligkeit und ist solche Mühle mit dem Ansitz und Schlößl zu Nebanitz samt einer Wiese, allen Teuchen, Teüchstetten, denen zu Hart und Nebanitz befindlichen Behältern, Stück Eger Fischwasser und Bach Fleißen, ein Stück Wald bei Tippessenreuth, die Hannerleuten genannt, und Gärten, welche Stücke jedoch keine Lehen sind, ein Teuch und Behälterlein zu Hart ausgenommen, welche gleichfalls Nothaftisches Lehen sind, zusammen pro 6583 fl. in Anschlag übernommen worden. Ferners besitzet H. v. Bigato ein Teucht und Behälterlein zum Hart als Freyherrl. Nothaftisches Lehen, womit gleichfalls vermög des bereits produzirten Lehenbriefs d.d. 26. 7ber 1651 der Bernhard Schmiedl belehnet worden, welches mit dem Lehenbuch de ao. 1599 fol. 128 übereinstimmt. Nicht minder bezeuget H. v. Bigato mittels beigebrachten Lehenschein, d.d. Eger, den 19. 9ber 1709 von Georg Rudolph Nothaft v. Weißenstein, daß der Gottfried Sartor v. Schönreuth mit einem dritten Theil (des) Zehenden zu Unterlohma belehnet worden. Einen gleichen Lehenbrief hat derselbe von Johann Paul Nothaft, Freyh. v. und zu Weißenstein, d.d. Eger, den 25. May 1716, erhalten, welches mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereintrifft. In der Konsignation aber ist dieses Lehen ausgelassen. Lehengeld 2 fl. 30 X, Schreibgebühr 15 X. Von diesem Sartori ist der Lehnsackzinß an seine Tochter, verwitibte Schmiedlin v. Hirschfeld gediehen, von welcher H. v. Bigato solchen als testamentarischer Universalerb derselben ererbet.

Sub N o .25: Michael Fischer von Unterpilmersreuth hat das Tagwerk Wiesmath zu Mühlbach von seinen Vater Niklaß Fischer ererbet. Schätzt sichs auf 150 fl. Vermög Lehenbuch de ao. 1716 ist an Lehengeld 1 fl. 45 X und Schreibgebühr 15 X ausgewiesen. In der Konsignation aber 1fl. 30 X. Lehengeld und 30 X Schreibgebühr ausgesezt.

Sub N o .31: Hart: Johann Reinl hat das ganze Haushalten von Georg Adam Spengler, einem Sohn der Magdalena Spengler erkauft. Ob hiebei 1 1/2 Tagwerk Nothaftisches Lehen befindlich, wisse er nicht, es bezeuget aber das Lehnbuch de ao. 1716 daß Kaspar Spengler zu Trebendorf dieses Lehen, anderthalb Tagwerk Feld, besessen, solches von Kaspar Litwerich, Wirth zu Wogau ertauschet und an Lehntax 1 fl. 15 X, Schreibgebühr 30 X entrichtet habe. In der Konsignazion ist das Lehengeld pro 30 X und Schreibgebühr 15 X ausgewiesen. Anbei meldet Johann Reinl, daß der Niklaß Wilhelm ein halb Tagwerk Wießmath, die Schmiedlische Wiese genannt nicht um 500 fl. ondern um 400 fl. erkaufet. Solche wäre zwar auf 500 fl. gehalten aber um 400 fl. verkauft worden.

Sub N o .34: Höflaß: Georg Markgraf hat sein 4 Morgen Acker von seinem Vater Johann Markgraf ererbet. Bringet einen Kaufbrief bei, d.d. Eger, den 10. Xber 1661, vermög welchen der Johann Werner, Bürger und Tuchmacher zu Eger, das Stück Feld, 4 Morgen haltend, zu Trebendorf dem Hannß Jakob Treibern verkaufet. Der Kaufschilling ist nicht bestimmt, doch wird in diesem Kaufbrief gesagt, daß es Nothaftische Lehen ist und vermög eines in dem städtischen Archiv befindlichen Lehenscheins des Georg Rudolph Nothaft v. Weißenstein, d.d. Eger, den 21. 9ber 1709 ist Johann Markgraf zu Höflas, Vater des jezigen Besitzers, damit belehnet worden. Er schätzt sich solche auf 300 fl. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist an Lehentax 3 fl. und Schreibgebühr 30 X ausgesezt. In der Konsignazion aber 2 fl. 30 X Lehentax und 30 X Schreibgebühr.

Sub No.35: Höflaß: Mathes Schuh hat 4 Tagwerk Feld durch sein Weib, eine Tochter des Christoph Fritsch ererbet. Schätzt sichs auf 200 fl. Im Lehenbuch de ao. 1716 ist an Lehntax 3 fl., Schreibgebühr 15 X angesezt. In der Konsignation aber an Lehntax 1 fl. Schreibgebühr 30 X angemerkt.

Sub No.36: Hartessenreuth: Johann Kaspar Wilhelm hat das ganze Haushalten von seinem Vater Kaspar Wilhelm ungefähr um 3500 fl. übernommen. Schätzt sich das Häusel samt Garten und Fuchßrang auf 100 fl. Die Lehensgebührnis trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins.
NB: Bei Hartessenreuth, sub No. 37, wird in der Konsignation ein gewisser Schneider und Hannß Schmied mit einem halben Hof, welcher 8 Kaar Getraid in das Frauenkloster ad St. Claram zinset, angesezt, solcher ist aber nirgends zu erfragen, und stehet dieses seyn sollende Nothaftische Lehen weder in dem Lehenbuch de ao. 1599 noch in jenem de ao. 1716. In dem Patent des freyh. Nothaftischen Lehenprobstes Franz Georg Michael v. Manner d.d. 22. Xber 1755 aber ist der Schneider mit einem halben Hof ausgewiesen, mit dem Zusatz: der ins Kloster zu Eger 6 Kaar zinset. Es differieret also dieses Patent mit der Konsignation um 2 Kaar, wovon eine Anbschrift sub No. 6 erlieget.

Sub No.38: Oberlohma: Adam Kradl in der Aach hat die halbe Wiese, die Erbwiese genannt, von seinem Vater Philipp Kradl ererbet. Schätzt solche auf 200 fl. In dem Lehenbuch de ao. 1716 wird Hannß Adam Habermann als Besitzer dieser Lehenwiese mit dem Lehengeld 2 fl., Schreibgebühr 15 X ausgewiesen. In der Konsignation ist an Lehengeld 1 fl. und Schreibgebühr 30 X angesezt.

Sub No.38: Jakob Adler, welcher die halbe Wiese, die Erbwiese genannt, von seinem Vater Christoph Adler ererbet, schätzt sie auf 150 fl. In dem Lehenbuch de ao. 1716 war Christoph Adler der Besitzer, an Lehentax 2 fl. Schreibgebühr 15 X. In der Konsignation ist an Gebührnis nichts ausgesezt.
Ferners besizet er (No. 40) einen Hof und Herbergshäusel, welches er von seinen Eltern ererbet. Saget anbei, er zinse jährlich an Christoph Zemsch 4 Kaar Korn und 4 Kaar Haber, dann eine Ganß, 3 Henner und 1 Schok Ayer, welcher solches von der Frau Schlindlin erkaufet und diese Schlindlin hat den Sackzins von ihrem Vater Sartori ererbet. In dem Lehenbuch de ao. 1716 wird mit einem Hof und Herbergshäusel zu Oberlohma mit allen Recht und Gerechtigkeiten und denen besagten Sackzinsen Gottfried Sartori belehnt; an Lehentax 4 fl. 30 X, Schreibgebühr 30 X. In der Konsignation aber wird an Lehntax 3 fl. und Schreibgebühr 15 X angesezt.

Sub No.48: Haid: Martin Mayerl hat die Wiesen von seinem Vater Martin Mayerl ererbet und dieser hat solche von Adam Löw zu Milesen erkauft. Der diesfällige Gewehrsbrief befindet sich in dem Kanzleiprotokoll Sub No. 18, fol. 53, d.d. 30. Jänner 1739 eingetragen. Nach dessen Ausweis ist solche um 831 fl. 30 X erkauft worden. Diese Wiese liegt zu Mühlgrün. In der Konsignation wird der nemliche Besitzer zu Mühlgrün No. 42 gleichfalls mit einer Wiese ausgewiesen, er sagt aber, er besitze nur eine. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist auch nur zu Mühlgrün eine Wiese ausgewiesen, zu Haid aber keine. Es scheinet also, daß diese Wiese in der Konsignation aus Verstoß zweimal angesezt worden. In dem Lehenbuch ist die Lehentax 4 fl., Schreibgebühr 15 X, in der Konsignation aber Lehengeld 3 fl. Schreibgebühr 15 X.
Schlüßlichen hat der Bürgermeister Limbek den Kaufkontrat d.d. 4. Jänner 1784 über die Hälfte des Dorfleins Ottengrün pro 955 fl. nachgetragen.

Fortsetzung der Kommission, abgehalten den 8. August 1787 in Beiseyn des k. Burgverwalters Andreas Pützl und deren freyh. Nothaft. Bevollmächtigten:

Sub N o .41: Unterlohma: Erschiene Georg Anton Otto und bringet einen Kaufbrief d.d. Eger, den 24. July 1739 bei, vermög welchen die Emilia Franziska Freyin Reiski v. Dubenetz die von der Großmutter Praxedis Kordula Feüerin per testamentum ererbte 2 Theile Zehenden zu Unterlohma bei der Gemeinde nebst noch mehreren Sackzinsen um 3100 fl., dem Anton Otto, Vater des gegenwärtigen Georg Anton Otte, verkaufet. Er habe sodann diese 2 Theile Zehenden, nemlich 6 Kaar Korn und 4 Kaar Haber, nebst mehreren anderen Sackzinsen, Inhalt des vorgezeigten Kaufbriefs d.d. 8. July 1771 um 2660 fl. von seinen Geschwistern erkaufet. In beiden Instrumenten wird gesagt, daß die 6 Kaar Korn und 4 Kaar Haber Zehend, so die Gemeinde zu Unterlohma jährlich zu geben und abzuführen schuldig ist, Nothaftisches Lehen ist. Dieses trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins. An Lehengeld 9 fl. Schreibgebühr 1 fl. In der Konsignation ist das Schreibgebühr ausgelassen.

Sub N o .37: Hartessenreuth: Erschiene Nikolaus Ernst, Verwalter des Stifts St. Klara, welcher über den Umstand, daß vermög der Konsignation Hanß Schmied zu Hartessenreuth jährlich 8 Kaar Getraid in das Frauenkloster und dermalige Kammeral-Stift abführen solle, zur Auskunft giebt, daß ihme hievon nichts bekannt seye und sich diesfalls auch nichts vorfinde.

Sub N o .40: Oberlohma: Christoph Anton Zemsch bringet den Kaufkontrakte d.d. 3. 9ber 1772 bei, vermög welchen sein Vater Sigmund Zemsch den auf dem Hof und Herbergshäusel zu Oberlohma, welches Jakob Adler besitzet, haftenden Sackzinß, wovon in dem Protocollo Commissionis d.d. 7. dieß Monats ad Num. 39 Erwähnung gemacht wird, von der Maria Anna Schlundlin v. Hirschfeld, gebohrnen Sartori v. Schönreuth um 800 fl. erkauft, wobei derselbe erinnert, daß dieser Bauer, wann sein Hof fällig wird, dem Sackzinßinhaber 25 fl. abzuführen schuldig ist, welches in dem Kontrakt nicht gemeldet, gleichwie auch darinnen nicht gesagt wird, daß dieser Sackzins ein Nothaftisches Lehen seye.
Sub N o .47: Sebastian Böhm meldet, er besitze eine Mahlmühle, welche er von seinem Vater Balthasar Böhm ererbet und sein Vater wieder solche von seinen Eltern ererbet. Von 6 Tagwerk Wiesmath will er nichts wissen, noch weniger seye ihme von einem Nothaftlehen etwas bekannt, bekennet aber anbei, daß er eine Huth, Rohrstok genannt besitze, welche er sich auf 50 fl. schätze. Nach Ausweis des Lehnbuchs de ao. 1599 ist Paul Ott, Müller zu Liebeneck mit 6 Tagw. Wiesmath und Stäudig zwischen Liebeneck und Mühlbach, der Rohrstok genannt, den 27. Xber 1599 von Friedrich Sittig Nothaft v. Weißenstein belehnt worden und mit 5 fl. Lehengebühr angesazt. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist von diesem Lehen nichts enthalten.

Sub N o .51: Schlada: Niklaß Kohl hat den halben Acker bei dem Mühlbach und eine Wiese bei dem Stadtteücht am Fuhrweg von Lorenz Wolf samt dem ganzen Gütl um 2000 fl. erkauft. Schätzt sich den halben Acker und die Wiese auf 75 fl. Übrigens trifft es mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins.

Sub N o .52: Simon Frank besitzet den Viertelhof mit dem Lorenz Frank hat von seinem Vater Wenzel Frank solchen mit samt dem Haushalten pro 2000 fl. übernommen. Fällt also auf den Viertelhof 500 fl. aus, das übrige trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins.
Sub N o .53: Michl Kohl hat den Hof durch sein Weib, welche eine Tochter des Adam Adler ist und dessen Vater Niklaß Adler geheißen hat, um 2000 fl. erheürathet. In dem Lehnbuch de ao. 1716 hat Niklaß Adler diesen Hof besessen und ist an Lehengeld 5 fl., Schreibgebühr 30 X ausgewiesen. In der Konsignation aber 4 fl. Lehengeld und 30 X Schreibgebühr.
Sub N o .54: Mathes Peter, ein Stiefsohn des Lorenz Böhm, bringet den Kaufbrief d.d. 15. May 1751 bei, vermög welchen sein Vater Johann Peter zu Lapitzfeld von der egerischen Losungskammer 2 Viertelhöfe samt Herbergshäusel zu Schlada um 2050 fl. erkaufet, von einem Nothaftischen Lehen aber wird keine Meldung gemacht. Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 hat Christoph Albert zu Schlada 5 fl. an Lehengeld und 30 X Schreibgebühr entrichtet, in der Konsignation sind 2 fl. Lehengeld und 15 X Schreibgebühr angesezt.
NB.: Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1599, fol. 71 hat Mathes Reinl ein halben Theil von einem halben Hof zu Schlada besessen und fol. 72 hat Simon Wieschen gleichfalls einen halben Theil des halben Hofs zu Lehen gehabt, woraus also erhallet, daß die 2 Viertl Hof zusammen ein halber Hof damals in zweierlei Handen gewesen.
Sub N o .54: Item hat den halben Theil von einem Acker auf Mühlbach, dann die Hälfte von einer Wiese, so beim Stadtteüch, mit den obbesagten 2 Viertelhöfen erkauft, eigentlich aber sein Großvater Hannß Peter. Im Lehenbuch de ao. 1716 sind an Lehengeld 1 fl. und 15 X Schreibgebühr ausgemessen, in der Konsignation aber 1 fl. Lehengeld und 14 X Schreibgebühr.
Sub N o .56: Item: die 2 Tagwerk Wießmath am Bach gelegen, sind gleichfalls mit denen 2 Viertelhöfen erkauft worden, die Lehensgebührnis trift mit dem Lehnbuch de ao. 1716 übereins.

Sub N o .49: Trebendorf: Hannß Paul Trab und Erhard Löw im Namen der Gemeinde zu Trebendorf produzieren den Kaufbrief d.d. Eger, den 17. Febr. 1741, vermög welchen die Gemeinde zu Trebendorf de Drey-Viertel Zehend von Johann Joseph Kammerer auf Pahlitz als Vormund seiner Schwägerin Maria Anna Müllerin um 2730 fl. erkaufet, darinnen gesagt wird, daß solcher Nothaftisches Lehen ist.
Sub N o .50: Weiters produziren dieselben eine Lehenrekognition des Georg Rudolph Nothaft v. Weißenstein, vermög welcher der Andreas Fischer für sie und als Lehenträger der Juliana Kriegelsteinin, dann Regina Braunin mit einem Viertel-Zehendin der ganzen Gemeinde Trebendorf belehnet worden, darinnen ist auf der andern Seite angemerkt, daß dieser Viertelzehend an Doktor Müller in Eger verkauft worden. Wie hoch die Gemeinde diesen Viertelzehenden von Doktor Müller erkauft, könnten sie keine Auskunft geben. Nach dem Calculo des obstehenden Kaufschillings fällt auf den Viertel Zehend 682 fl. 30 X, die Lehengebührniß für beide Stücke trift mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins, bis auf das Schreibgebühr bei dem Viertelzehend, welches in dem Lehenbuch mit 30 X, in der Konsignation aber mit 22 1/2 X angesezt ist.

Sub N o .63: Neualbenreuth: Mathes Grillmayer hat 2 Tagwerk Wiesmath von Mathes Schnurrer um 21 fl. übernommen, das übrige trifft mit dem Lehenbuch de ao. 1716 übereins.
Sub N o .64: Maria Sabina Kestlerin, Wittin des Florian Kestler. Ihr Mann hat die 2 Tagwerk Wiesen von seinem Vater Anton Kestler übernommen, meldet aber anbei, daß es nicht 2 Tagwerk sondern nur ein schlechtes Fleckl sey und schäzt sich solches auf 50 fl. Nach Ausweis des Lehenbuches de ao. 1716 hat solche Sebastian Gesel der Jüngere besessen und von Paul Kestlers Kindern erkauft. Lehengeld 1 fl. 30 X, Schreibgebühr 30 X. In der Konsignation aber nur 1 fl. Lehengeld, Schreibgebühr 30 X.
Sub N o .65: Jakob Schmiedkunz im Namen des Kaspar Heinl auf der Mühl hat die 4 Tagwerk Wiesmath von seinem Vater Hannß Wolf Heinl übernommen, und dürften solche ungefähr 40 fl. werth seyn. Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 hat solche Wolf Müller besessen. An Lehengeld 3 fl. 30 X., Schreibgebühr 30 X. In der Konsignation aber 2 fl. Lehengeld, Schreibgebühr 30 X.
Sub N o .66: Christoph Kradl hat die 2 Tagwerk Wiesen bei Mugel von seinem Vater übernommen. Dörften ohngefähr 50 fl. werth seyn. In dem Lehenbuch de ao. 1716 ist an Lehngeld 1 fl. 30 X, Schreibgebühr 30 X, in der Konsignation aber Lehengeld 2 fl. und an Schreibgebühr 30 X ausgewiesen.

Sub N o .67: Joseph Müller im Namen des Ernst Werndl v. Lehenstein auf Ottengrün
bringet eine Lehenrekognition des Adam Heinrich Nothaft auf Weißenstein, d.d. Friedenfelß, den 12. Xber 1649 bei, vermög welcher Hannß Wilfling zu Albersreuth mit einem Tagwerk Holz, so am Ende Kalmreuth gelegen, belehnt worden. Solches habe er von Michl Wilfling pro 125 fl. kais. erkauft. Dieser Michl Wilfling war nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 der damalige Possessor. Die Lehensgebührniß treffen übereins.

Sub N o .71: Item bezeiget mit der Lehenrekognition des Johann Paul Nothaft von und zu Weißenstein, d.d. Eger den 25. May 1716 mit einem Stück Holz an der Baaderin belehnt worden zu seyn, dann einem Stück Holz an derer Herrn von Eger Holz gelegen. Diese 2 Stück Holz zusammen hat er von Kaspar Schöner um 300 fl. erkauft. NB.: Das Stück Holz an der Herren von Eger Holz liegend ist in der Konsignation ausgelassen.
Sub N o .72: Item ist vermög der nemlichen Lehenrekognition mit dritthalb Tagwerk Wiesen an der Ronna (?) gelegen, gleichfalls belehnt worden. Hat solche ebenfalls von Kaspar Schöner um 100 fl. erkauft. Nach Ausweis des Lehenbuchs de ao. 1716 hat diese Lehenstücke Kaspar Schöner besessen, an Lehengeld 3 fl., an Schreibgebühr 30 X entrichtet. In der Konsignation ist diese Lehengebührnis nur bei den 2 1/2 Tagwerk Wiesmath, bei dem Stück Holz an der Baaderin aber keine angesezt.
Sub N o .83: Item zeiget den Kaufkontrakt, d.d. Eger den 15. July 1763 vor, vermög welchen H. v. Werndl die Wiese in Schönbach von Mathes Ramsau erkaufet. Der Kaufschilling wird zwar darin um 250 fl. Rhein. angesezt, die Wiese aber ist eigentlich nur um 100 fl. oder 80 fl. Rhein. erkauft worden. Den übrigen Kaufschilling hat er für das Wasser gegeben. Nach Ausweis des Lehnbuchs de ao. 1716 hat diese Wiese Georg Frank besessen, an Lehentax 3 fl. und Schreibgebühr 30 X ausgewiesen. In der Konsignation aber an Lehengeld 1 fl. und Schreibgebühr 15 X.
Sub N o .68: Joseph Fischer, Schulmeister zu Neualbenreuth, im Namen des Pfarrers Christophorus Schwendinger, zeiget ah, daß der Lehenbrief vor 5 oder 6 Jahren an das k. Landesgubernium zu Prag eingesendet worden. Stimmt mit dem Lehnbuch de ao. 1716 übereins, bis auf das Schok Ayer, welches in dem Lehnbuch nicht stehet. Lehngeld 5 fl., Schreibgebühr 1 fl. 30 X. In der Konsignation aber ist das Lehngeld mit 6 fl. 30 X und Schreibgebühr mit 30 X angesezt.
Sub N o .69: Bartl Petzl, Schwiegersohn des Johann Bauer, hat die 4 Tagwerk Wiesmath samt der ganzen Wirtschaft von seinem Schwiegervater um 1000 fl. Rhein. erkauft. Schätzt sich die Wiese ungefähr auf 20 fl. Nach Ausweis des Lehnbuchs de ao. 1716 war der Besitzer Johann Wolfgang Fischer. Das Lehengeld trift übereins.
1 X (Xr.) = Kreuzer; 60 Xr. = 1 Gulden (fl.)
2 Neidstampfen = Neugang (?)
3 Kontraktenbuch
4 Mühlessen



 Inhaltsverzeichnis "Archiv"


Hauptinhaltsverzeichnis Familiengeschichte Familiensitze Familienmitglieder
Archiv Aktuelles Forum Links