Der um 1370 geborene Heinrich V. Notthafft von Wernberg zählt zu den
wichtigsten Vertretern seiner Familie. Er begann seine politische Karriere 1408
als Bürgermeister der Stadt Regensburg, wurde aber schon ein Jahr darauf von
Herzog Johann III. von Straubing zum Vitztum, also zum Stellvertreter und
Statthalter des ausschließlich in Holland residierenden Herzogs in dessen
niederbayerischem Landesteil ernannt. In diesem Amt machte sich Heinrich bald
so verdient, dass ihn Herzog Johann in die Niederlande rief und ihn dort zum
"Grandtresorier" - sozusagen zum Finanzminister - und Siegelbewahrer in
Hennegau, Holland und Seeland machte. Mit der politischen Macht Heinrichs stieg
auch dessen finanzielle Potenz. Er erwarb reiche Güter in der Oberpfalz und in
Niederbayern und fast alle namhaften Besitztümer, die sich später in den Händen
der Wernberger Linie der Familie Notthafft finden, gingen auf seine Erwerbungen
zurück.
Heinrichs umfangreicher Besitz spiegelt sich vor allem in seinem Testament
(Katalog-Nummer 1.10) wieder. Die am 23. Januar 1440 ausgefertigte
Pergamenturkunde ist mit seinem und den Wachssiegeln seiner drei Söhne
besiegelt. Sein ältester Sohn Heimeran II. erhielt - und hier sollen nur die
wichtigsten Besitzungen genannt werden - das Schloss Wernberg, Schloss und
Stadt Vilseck sowie Heimhof. Für Heinrich VI. bestimmte der Vater das Schloß
Aholming, das Schloß Eckmühl und das Schloss Lutzmannstein. Albrecht XV.
schließlich erhielt das Schloss Runding samt den Gütern im Falkensteiner
Gericht, das Schloss Traubling, die Herrschaft Aufhausen mit Petzkofen,
Hinckofen, Semkofen und Mangolting zugeteilt. Auf die Herrschaft Wörth an der
Donau, das Schloss Trefflstein, das Schloss Haichenbach und andere Güter
versicherte er das Heiratsgut seiner zweiten Gemahlin Anna Ecker, geb. von
Puchberg. Nach deren Tod sollten die Söhne daraus eine ewige Messe und einen
Jahrtag im Karmeliterkloster in Straubing stiften.
Das Testament Heinrichs des Reichen galt später als Stiftungsurkunde des
älteren notthafftischen Familienfideikommiss, weil darin festgelegt war, dass
die Nachkommen von Heinrichs Söhnen untereinander erbberechtigt sein sollten
und jedes Gut, bevor es öffentlich zum Verkauf angeboten wurde, erst den
anderen Familienangehörigen zum Kauf angetragen werden musste. Überhaupt wollte
Heinrich Notthafft einen Güterverkauf nur an verwandte Familien zulassen.
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