Wappen Notthafft Familie Notthafft

Thann

Aufgrund der Vielzahl der Orte mit gleichem Namen in der näheren Umgebung ist es schwierig den Stammsitz der seit dem 13. Jahrhundert auftretenden verschiedentlich in Urkundenzeugenlisten auftretenden Herren von Tann zu identifizieren. Erst der 1301 als Zeuge für eine Güterübertragung des vdgerus de Wartperch zugunsten des Klosters Schönthal auftretende Chunrad de Tann, ist möglicherweise mit unserem Thann in Verbindung zu bringen, da in der selben Urkunde Zeugen aus den Orten Hillstett, Dieterskirchen und Meischendorf auftreten. Der erste sichere Nachweis von Thann fällt ins Jahr 1337. In diesem Jahr veräusserte Weichman der Hulsteter zwei Lehen in Hainreichskirchen1 an das Kloster Schönthal. Als Bürge des betreffenden Kaufs stellte sich unter anderem Chunrat der Hulsteter von Tann zur Verfügung.2 Im späten 14. Jahrhundert kam auch Thann in den Besitz der Gruber von Hillstett. Durch die Heirat mit Barbara, der Tochter Ludwig Grubers von Hillstett, kam Thann 1474 an Achatz I. Notthafft v. Bodenstein.3 Dessen Sohn Achatz II. zu Thann und Hillstetten lag 1517 in Streit mit dem Pentinger Pfarrer Erhard Klörl, wegen der seelsorgerischen Betreuung seiner Untertanen. In einem Vertrag wurde vereinbart, dass der Pfarrer zu Penting in St. Leonhard jährlich am 4. Dezember einen Gottesdienst, in der Fastenzeit eine
Epitaph für Achatz II. Notthafft v. Weißenstein und dessen Ehefrau Anna
Epitaph für Achatz II. Notthafft v. Weißenstein (+ 1560) und dessen Ehefrau Anna, geb. v. Losnitz (+ 1566) in der Kirche zu Seebarn
Christenlehre und am Dienstag in der Karwoche eine Beichtgelegenheit abhalten müsse. Dafür sei dem Pfarrer pro Haus 1 Metzen Hafer zu liefern; wer allerdings in Penting zur Beichte gehe, war von dieser Abgabe befreit. Die Versehgänge für Thann, St. Leonhard und Hillstett wurden den Pfarrern von Rötz oder Seebarn aufgebürdet.4 1545 verkaufte der Thanner Schlossherr nach längeren Auseinandersetzungen, gemeinsam mit seinem Bruder Engelhard, seine Rechte an den Senioratslehen der Familie im Eger- und Elbogener Land an Hans V. Notthafft von Weissenstein.5 Achatz II. starb am 24. Februar 1560; sein auf Holz gemaltes Epitaph befindet sich noch in der Kirche zu Seebarn.
Nun fielen Thann und Hillstett an dessen Sohn Wolfgang Notthafft von Weissenstein. Nach dessen wahrscheinlich 1589 erfolgtem Ableben wählte seine Ehefrau Anna, geb. Püchler von Weideneck, Thann zu ihrem Witwensitz. Am 20. November 1609 veräusserte sie das Gut an Hanns Sigmund Portner. Im Zuge der Gegenreformation wurde der lutherische Portner zur Auswanderung gezwungen; er emigrierte in die Markgrafschaft Brandenburg-Kulmbach. Nach Hanns Sigmund Portners Tod trat sein Nachfolger Heinrich Sigmund Portner ein schweres Erbe an: Von den zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges in Thann vorhandenen 16 Anwesen, waren 1661 nur 11 übrig geblieben. Die übrigen fünf waren „abgebrent, öedt und in grundt gangen“. Von dessen Schwester Barbara Cäcilia Portnerin kam das Landsassengut Thann 1665 für 2100 Gulden an Adam Lochner. Dieser legte zwar die Landsassenpflicht ab, doch da er einer bürgerlichen Familie entstammte, blieb ihm die 1666 geforderte Jurisdiktion über seine einschichtigen Güter vorenthalten. In der Folge blieb das Landsassengut in bürgerlichem Besitz, bis es 1789 für 14.800 Gulden durch Joseph Ferdinand Voith von Voithenberg erworben wurde. Gegen diesen Kauf protestierte jedoch der Schwarzenfelder Tafernwirt Johann Michael Gillitzer. Das Landsassengut Thann, welches Voith von Franz Bernhard Fleischmann erworben habe, stamme, so argumentierte Gillitzer, von den Großeltern seiner Kinder, für die es seiner Ansicht nach nützlich sei, wenn er es nicht in fremde Hände kommen lasse, weswegen er von seinem gesetzlichen Einstandsrecht gebrauch mache. Nach längerem Hin und Her entschied die kurfürstliche Regierung in Amberg die Angelegenheit zu gunsten Gillitzers, der im Winter 1793 gegen Rückerstattung des Kaufbetrags und eine Unkostenentschädigung das Gut übernahm. Damit war jedoch nicht die Erteilung der Landsassenfreiheit für Gillitzer verbunden. Dazu war ein landesherrliches Spezialdekret notwendig, welches Gillitzer nicht vorweisen konnte. Allerdings bestand die Möglichkeit die Landsassenfreiheit durch die Bezahlung eines Abtrags in Höhe von 2 % der Gesamtkaufsumme zu erwerben. Aus diesem Grund forderte man Gillitzer im September 1794 zur sofortigen Entrichtung des Landsassenabtrags auf. Dieser kam dem Befehl jedoch erst am 2. Dezember 1795 nach. So konnte er am 8. Januar 1796 endlich die Landsassenpflicht ablegen.6 1809 heisst es bei Destouches: „Than (Landgericht Neunburg), eine kleine Stunde von der Stadt Rötz entfernt, jenseits der Schwarzach bey Hillstett. Es gehört dem Herrn Girlitzer. In 21 Häusern wohnen 121 Seelen. Es enthält an Grundbesitzungen 133 Tagwerk Aecker, 62 Tagwerk Wiesen, 201 Tagwerk Waldung und 2 Tagwerk Weyher. 2 Pferde, 28 Ochsen, 41 Kühe, 20 Rinder und 33 Schafe füllen die Ställe. Es ist auf 2 8/16 Höfe angegeben.“ Bald darauf erwarb Sebastian Wenzel Freiherr v. Schrenk-Notzing, der auch das benachbarte Hillstett besass, das Gut Thann. Er liess dasselbe durch Verwalter bewirtschaften. Schliesslich wurde der Besitz jedoch zerschlagen und auch das alte Schlossgebäude kam in bäuerliche Hände. Um 1875 wurde dasselbe abgebrochen; das dabei gewonnene Steinmaterial soll zum Bau der Wutzschleife im Schwarzachtal verwendet worden sein.7
Harald Stark 01/04


1 Heinrichskirchen, Stadt Rötz
2 Wilhelm Nutzinger: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 52: Neunburg vorm Wald, München 1982, S. 210-215
3 Achatz Notthafft v. Weissenstein, Wolf Freymann: Chronik der Nothafften vom Weissenstein und Bodenstein, Manuskript von 1628, fol. 99' f.
4 Wolfgang Bauer: Geschichtliches au der Pfarrei Penting, in: Festschrift FFW Penting, 1982
5 Harald Stark: Die Stammlehen der Familie Nothaft im Egerland, AO 1995, S. 54
6 Wilhelm Nutzinger: Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern, Heft 52: Neunburg vorm Wald, München 1982, S. 210-215
7 Kalender für katholische Christen 1905, S. 85

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