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Prunkstücke der Notthafft-Ausstellung

Das Richtschwert der Herrschaft Aholming (8.10)

Das Richtschwert der Herrschaft Aholming
Das Recht über Leben und Tod zu richten stand ursprünglich nur dem König oder von ihm eigens für die Rechtspflege eingesetzten Beamten zu. Mit dem Erstarken der fürstlichen Territorialherren ging dieses königliche Regal in die Befugnis der Landesherrschaft über. Nur wenige Standesherren in Bayern hatte aus herzoglicher Gnade für ihre Gutsherrschaften das Recht zur Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit erhalten. Zu diesen besonders privilegierten Besitztümern gehörten die Notthafftischen Herrschaften Weißenstein, Wernberg, Runding und Aholming.
Das in der Notthafft-Ausstellung in Marktredwitz ausgestellte Richtschwert der Herrschaft Aholming ist nicht nur als Hinrichtungsinstrument, sondern auch als Symbol für das besondere Privileg der Hochgerichtsbarkeit, das auf dieser Herrschaft ruhte, zu verstehen. Das Köpfen mit dem Schwert galt als die ehrenvollste Hinrichtungsmethode. Adelige hatten deshalb in der Regel das Vorrecht, egal für welches Verbrechen sie bestraft wurden, mit dem Schwert gerichtet zu werden. Der Henker führte das Richtschwert, das als solches vor allem durch seine abgerundete Spitze - das "Ort" - erkennbar ist, mit beiden Händen. Seine Aufgabe bestand darin, den Kopf mit einem einzigen Hieb des schweren und auf beiden Seiten scharf geschliffenen Schwertes, vom Rumpf zu trennen. Da der Beruf des Henkers zu den "unehrenhaften" Berufen zählte, blieb den Söhnen von Henkern nichts anderes übrig, als die Tätigkeit des Vaters zu übernehmen. Da aber nicht jeder Mensch, auch wenn sein Vater diesen Dienst ausgeübt hatte, dazu berufen war, Henker zu werden, kam es oft vor, dass Scharfrichter ihre blutige Tätigkeit nur in betrunkenem Zustand ausüben konnten. Das es so bei Hinrichtungen mit dem Schwert zu "Fehlschlägen" kam, ist öfters überliefert. Wann das Richtschwert der Herrschaft Aholming das letzte Mal verwendet wurde, konnte bisher noch nicht ermittelt werden. Heute befindet es sich im Besitz der Grafen von Arco-Zinneberg in Moos bei Plattling.



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